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Gemeindebote
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushalt-Satzung 2024

Haushaltssatzung

der Gemeinde Barchfeld-Immelborn für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der §§ 55 - 57 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt der Gemeinderat in der Sitzung am 23.01.2024 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2024.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen

und Ausgaben mit

8.024.900 Euro

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen

und Ausgaben mit

2.908.300 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird

auf

1.147.000 Euro

festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer werden in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Die Erhebung der Hundesteuer, Spielapparatesteuer sowie die Erhebung von Gebühren und Beiträge für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen sind in gesonderten Satzungen festgelegt.

Weiterhin gilt:

1.

der beigefügte Stellenplan.

2.

Deckungsvermerke:

Die Ausgabenansätze der "Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben" werden innerhalb der Gruppen 50 - 58 und der Gruppen 63 - 67 (ausgenommen Gr. 6600/Verfügungsfonds und 6620/Sonstige Ausgaben) und der Gruppen 70 -71 für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes innerhalb der einzelnen Abschnitte werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

3.

Erheblichkeitsgrenzen:

Erhebliche Ausgaben im Sinne von § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind solche, die 2 % des Gesamthaushaltsvolumens übersteigen.

Erhebliche Ausgaben im Sinne von § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind solche, die 2 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes überschreiten.

Erhebliche Ausgaben im Sinne von § 58 Abs. 1 Satz 2 ThürKO sind solche, die im Einzelfall 50.000,00 Euro übersteigen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Gemeinde Barchfeld-Immelborn, den 29.01.2024

Groß — Siegel

Bürgermeister

Gemeinde Barchfeld-Immelborn

Nachrichtlich

1.

Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern

Grundsteuer A

271 %

Grundsteuer B

389 %

Gewerbesteuer

395 %

2.

Gemäß § 45 Abs. 6 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Gemeinde Barchfeld-Immelborn dem Ortsteil Immelborn Haushaltmittel zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

Der § 45 Abs. 6 S. 6 ThürKO legt einen Regelsatz in Höhe von 5 Euro je Einwohner fest. Ab Beginn des Haushaltsjahres 2020 verändert sich der Regelsatz jährlich nach Maßgabe der im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen veröffentlichten Preisentwicklungsrate nach § 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtages (Thüringer Abgeordnetengesetz - ThürAbgG) vom 09. März 1995 in der jeweils gültigen Fassung. Die allgemeine Preisentwicklung gemäß § 26 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ThürAbgG 7,5 % (in Drucksache 7/8193 des Thüringer Landtags vom 14. 06.2023 veröffentlicht)

Der Ortsteil Immelborn hatte zum Stichtag 31.12.2022 1486 Einwohner. Somit müssten die bereitgestellten Haushaltsmittel mindestens 8.440,48 € ((5,28 € x 7,5 %) x 1486 Einwohner)) betragen.

Im Haushaltsplan 2024 werden dem Ortsteil Immelborn die folgend genannten Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt:

3400 Gliederungsergänzung

2 Heimatpflege, Vereinspflege

in Höhe von

7.100 €

4600 Gliederungsergänzung

2 Jugendclub

in Höhe von

7.900 €

5610 Gliederungsergänzung

2 Sporthalle

in Höhe von

19.500 €

5620 Gliederungsergänzung

2 Sportplatz

in Höhe von

15.200 €

5920 Gliederungsergänzung

2 Backhaus Übelroda

in Höhe von

400 €

5950 Gliederungsergänzung

2 Festplatz

in Höhe von

600 €

7610 Gliederungsergänzung

2 Dorfgemeinschaftshaus

in Höhe von

5.200 €

8809 Gliederungsergänzung

2 Haus der Vereine

in Höhe von

18.400 €

Gesamt

74.300 €

Die Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des § 57 Abs.3 der Thüringer Kommunalordnung unter dem

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt vom 17.02.2024 bis einschließlich 06.03.2024 im Rathaus in Barchfeld-Immelborn OT Barchfeld, Sekretariat, während der Dienststunden öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Die Satzung ist genehmigungsfrei.

Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtbehörde des Landratsamtes des Wartburgkreises erfolgte am 26.01.2024

Die Zulassung der sofortigen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung erfolgte mit Datum vom 26.01.2024