Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in der Woche vom 7. bis 11. April 2025 wird der Bauhof der Gemeinde Barchfeld-Immelborn wieder Grabräumungen durchführen.
In diesen Zusammenhang verweist die Friedhofsverwaltung auf die Friedhofssatzung in ihrer aktuell gültigen Fassung vom 04.07.2023:
§ 24 Entfernung
| (1) | Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale und bauliche Anlagen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. […] |
| (2) | Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. […] |
Folgende Fristen sind dazu maßgeblich:
§ 11 Ruhezeit
| (1) | Die Ruhezeit für Erdbestattungen beträgt 20 Jahre, die für Urnen 15 Jahre. |
| (2) | Die Verlängerung der Wahl- und Urnenwahlgrabstätten richtet sich nach den §§ 15 und 16. |
§ 15 Wahlgrabstätten
| (1) | Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalles verliehen. […] |
§ 16 Urnengrabstätten
| […] | |
| (3) | Urnenwahlgrabstätten sind für die Urnenbeisetzung bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird. […] |
Demzufolge können folgende Grabstätten geräumt werden:
| Grabart | Letzte Bestattung auf der Grabstätte bis | |
| • | Reihengrabstätte für Erdbestattungen | Frühjahr 2005 |
| • | Wahlgrabstätte für Erdbestattungen | Frühjahr 1995 |
| • | Urnenreihengrabstätte bzw. Rasenurnengrabstätte mit Grabplatte | Frühjahr 2010 |
| • | Urnenwahlgrabstätte | Frühjahr 2005 |
Sofern Sie eine Räumung der Grabstätte wünschen, können Sie diese bei der Friedhofsverwaltung beantragen.
Gemeinde Barchfeld-Immelborn
Einwohnermeldeamt und Friedhofsverwaltung
Frau Lucas
Sprechzeiten:
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Freitag | 10.00 - 12.00 Uhr |
| Montag und Mittwoch | geschlossen |
| Tel: | 036961 475-21 |
| Mail: | meldeamt@barchfeld-immelborn.de |
Bitte stellen Sie sicher, dass alle Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, bis zum 7. April 2025 von der Grabstätte entfernt werden.