Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in der Woche vom 23. bis 27. März 2026 wird der Bauhof der Gemeinde Barchfeld-Immelborn wieder Grabräumungen durchführen.
In diesem Zusammenhang verweist die Friedhofsverwaltung auf die Friedhofssatzung in ihrer aktuell gültigen Fassung vom 04.07.2023:
§ 24 Entfernung
| (1) | Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale und bauliche Anlagen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. […] |
| (2) | Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. […] |
Folgende Fristen sind dazu maßgeblich:
§ 11 Ruhezeit
| (1) | Die Ruhezeit für Erdbestattungen beträgt 20 Jahre, die für Urnen 15 Jahre. |
| (2) | Die Verlängerung der Wahl- und Urnenwahlgrabstätten richtet sich nach den §§ 15 und 16. |
§ 15 Wahlgrabstätten
| (1) | Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalles verliehen. […] |
§ 16 Urnengrabstätten
| […] | |
| (3) | Urnenwahlgrabstätten sind für die Urnenbeisetzung bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird. […] |
| Demzufolge können folgende Grabstätten geräumt werden: | |
| Grabart | Letzte Bestattung auf der Grabstätte bis | |
| • | Reihengrabstätte für Erdbestattungen | Frühjahr 2006 |
| • | Wahlgrabstätte für Erdbestattungen | Frühjahr 1996 |
| • | Urnenreihengrabstätte bzw. Rasenurnengrabstätte mit Grabplatte | Frühjahr 2011 |
| • | Urnenwahlgrabstätte | Frühjahr 2006 |
| Hinweis! | |
| Gräber, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist, werden nicht automatisch geräumt! | |
| • | Sofern Sie eine Räumung der Grabstätte durch den Bauhof wünschen, können Sie dies bei der Friedhofsverwaltung beantragen. |
| • | Möchten Sie die Grabräumung eigenständig organisieren, so ist vorab eine Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung einzuholen. |
Haben Sie die Räumung einer Grabstätte beantragt, so stellen Sie bitte sicher, dass alle Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, bis zum 23. März 2026 von der Grabstätte entfernt werden.
Gemeinde Barchfeld-Immelborn
Einwohnermeldeamt und Friedhofsverwaltung
Frau Lucas
Sprechzeiten:
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Freitag | 10.00 - 12.00 Uhr |
| Montag und Mittwoch | geschlossen |
| Tel: | 036961 475-21 |
| Mail: | meldeamt@barchfeld-immelborn.de |