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Gemeindebote
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Entgeltordnung - Nutzung öffentlicher Räume der Gemeinde Barchfeld-Immelborn

Entgeltordnung

über die Nutzung öffentlicher Räume der Gemeinde Barchfeld-Immelborn

§ 1

Auf der Grundlage von § 6 der Benutzungsordnung für die Nutzung der öffentlichen Räume der Gemeinde Barchfeld-Immelborn wird folgendes Entgelt erhoben.

Sängerklause OT Barchfeld

1.

Ortsansässige Vereine, Gruppierungen, Parteien und Wählergruppen des Gemeinderates bei einer Nutzung unter 4 Stunden

15,00 € / Nutzung

2.

Sonstige Nutzung unter 4 Stunden

50,00 € Nutzung

50,00 €

Endreinigung

150,00 € Kaution

3.

Nutzung über 4 Stunden

150,00 € /

Veranstaltung

50,00 €

Endreinigung

150,00 € Kaution

Bei Außenveranstaltungen bzw. Großveranstaltungen über 100 Personen werden die hausinternen WCs gesperrt. Es ist dann ein Toilettenwagen aufzustellen.

Haus der Vereine OT Immelborn (Preise gelten pro Veranstaltungsraum)

1.

Ortsansässige Vereine, Gruppierungen, Parteien und Wählergruppen des Gemeinderates bei einer Nutzung unter 4 Stunden

15,00 € /Nutzung

2.

Sonstige Nutzung unter 4 Stunden

50,00 € Nutzung

50,00 €

Endreinigung

150,00 € Kaution

3.

Nutzung über 4 Stunden

150,00 € /

Veranstaltung

50,00 €

Endreinigung

150,00 € Kaution

Dorfgemeinschaftshaus OT Übelroda

1.

Ortsansässige Vereine, Gruppierungen, Parteien und Wählergruppen des Gemeinderates bei einer Nutzung unter 4 Stunden

15,00 € / Nutzung

2.

Sonstige Nutzung unter 4 Stunden

50,00 € Nutzung

50,00 €

Endreinigung

150,00 € Kaution

3.

Nutzung über 4 Stunden

150,00 € /

Veranstaltung

50,00 €

Endreinigung

150,00 € Kaution

Sporthalle OT Immelborn

1.

Private Veranstaltungen

100,00 € / Nutzung

zzgl. Auslegen

d. Fußbodens

100,00 €

Endreinigung

300,00 € Kaution

2.

Sonstige Nutzung

300,00 € / Nutzung

zzgl. Auslegen

d. Fußbodens

200,00 €

Endreinigung

300,00 € Kaution

3.

Ortsansässige Vereine für Trainingszwecke

kostenfrei

4.

Ortsansässige Gruppierungen, Parteien und Wählergruppen des Gemeinderates und Privatpersonen zu Trainingszwecken

15,00 € / Stunde

5.

Ortsfremde Vereine zu Trainingszwecken

30,00 € / Stunde

Sporthalle OT Barchfeld

1.

Private Veranstaltungen

100,00 € / Nutzung

zzgl. Auslegen

d. Fußbodens

100,00 €

Endreinigung

300,00 € Kaution

2.

Sonstige Nutzung

300,00 € / Nutzung

zzgl. Auslegen

d. Fußbodens

200,00 €

Endreinigung

300,00 € Kaution

3.

Ortsansässige Vereine für Trainingszwecke

kostenfrei

4.

Ortsansässige Gruppierungen, Parteien und Wählergruppen des Gemeinderates und Privatpersonen zu Trainingszwecken

15,00 € / Stunde

5.

Ortsfremde Vereine zu Trainingszwecken

30,00 € / Stunde

Mehrzweckhalle OT Barchfeld

1.

Private Veranstaltungen

ganze Halle

500,00 € / Nutzung

200,00 €

Endreinigung

300,00 € Kaution

0,25 € / Stuhl

2,00 € / Tisch

zzgl. Betriebskosten

halbe Halle

250,00 € / Nutzung

100,00 €

Endreinigung

300,00 € Kaution

0,25 € / Stuhl

2,00 € / Tisch

zzgl. Betriebskosten

2.

Kirmes, Karneval und sonstige

ganze Halle

1.000,00 € /

Nutzung

Veranstaltungen

200,00 €

Endreinigung

1.000,00 €

Kaution

0,25 € / Stuhl

2,00 € / Tisch

zzgl. Betriebskosten

halbe Halle

500,00 € / Nutzung

100,00 €

Endreinigung

500,00 € Kaution

0,25 € / Stuhl

2,00 € / Tisch

zzgl. Betriebskosten

3.

Ortsansässige Vereine, Parteien und Wählergruppen des GR und Gewerbetätige

ganze Halle

100,00 €

pro Nutzung

200,00 €

Endreinigung

zzgl. Betriebskosten

500,00 € Kaution

halbe Halle

50,00 € / Nutzung

100,00 €

Endreinigung

zzgl. Betriebskosten

500,00 € Kaution

Mehrzweckgebäude OT Barchfeld

Sondernutzung gem. § 2 Abs. 6 Benutzungsordnung

(z.B. Jugendweihe, Konfirmation oder Schuleinführung)

150,00 € / Nutzung

50,00 €

Endreinigung

Sportlerheim OT Immelborn

Sondernutzung § 2 Abs. 6 Benutzungsordnung

(z.B. Jugendweihe, Konfirmation oder Schuleinführung)

150,00 € / Nutzung

50,00 €

Endreinigung

Steinsche Schloss und Außenanlage OT Barchfeld

50,00 € / Nutzung

100,00 € Toilettenwagen

§ 2

Das Entgelt ist vor Benutzung der Einrichtung, spätestens 3 Tage vor Übergabe des Schlüssels in die Gemeindekasse einzuzahlen.

Erfolgt eine Absage 2 Wochen vor Nutzung der öffentlichen Räume, sind 50 % der Kosten durch den Antragsteller zu tragen.

Für Vereine kann eine Jahresrechnung am Jahresende erstellt werden. Hierzu bedarf es eines schriftlichen Antrages an die Gemeinde.

Zusätzliche Kosten, gemäß § 4 Der Benutzungsordnung, werden per Rechnung an den Mieter fällig.

§ 3

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Überlassung des Mietobjektes ist das Amtsgericht Bad Salzungen.

§ 4

Die Entgeltordnung tritt ab dem 1. Tag des Monats, der auf die Beschlussfassung folgt, in Kraft.

Gleichzeitig tritt die bestehende Entgeltordnung mit der neuen Entgeltordnung außer Kraft.

Barchfeld-Immelborn, den 28.02.2023

Groß —  Siegel

Bürgermeister