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Gemeindebote
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barchfeld-Immelborn gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn hat am 08.07.2020 mit Beschluss-Nr. 37/04/20 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barchfeld-Immelborn mit den Ortsteilen Barchfeld und Immelborn gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Betroffen sind die Gemarkungen Barchfeld, Immelborn, Ettmarshausen, Übelroda und Hauenhof. Für den Flächennutzungsplan ist eine Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (Vorentwurf Flächennutzungsplan mit Begründung/Umweltbericht, Stand Januar 2024). Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über die planerischen Absichten zu informieren. Jedermann kann dazu Äußerungen und Anregungen abgeben.

Die Unterlagen (Flächennutzungsplan und Begründung/Umweltbericht, Stand Januar 2024) können, in der Zeit vom 01.04.2024 bis 03.05.2024, auf der Internetseite der Gemeinde Barchfeld-Immelborn unter https://www.barchfeld-immelborn.de/bekanntmachungen/index.php eingesehen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot zur Veröffentlichung im Internet erfolgt als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit die öffentliche Auslegung der Unterlagen (Flächennutzungsplan und Begründung/Umweltbericht, Stand Januar 2024) zu jedermanns Einsicht vom 01.04.2024 bis 03.05.2024 in der Gemeindeverwaltung Barchfeld-Immelborn, in der Bauverwaltung zu den allgemeinen Öffnungszeiten.

Hier kann sich jedermann zu den allgemeinen Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während dieser Frist äußern.

Es wird darauf hingewiesen,

1.

dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.

dass Stellungnahmen elektronisch an bau@barchfeld-immelborn.de übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können,

3.

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Sachstand

Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist für die Sicherung und die weitere Entwicklung der Gemeinde Barchfeld-Immelborn mit den Ortsteilen Barchfeld und Immelborn unumgänglich. Hierbei werden die bereits bestehenden Nutzungen gesichert bzw. Alternativen bei bestehenden Nutzungskonflikten geprüft. Darüber hinaus werden Entwicklungsflächen für den Wohnungsbau, für Gewerbebetriebe, für die Bereiche Tourismus und Erholung bzw. Sport und für den Ausbau regenerativer Energien untersucht und ausgewiesen.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst alle Gemarkungen der zuvor genannten Ortsteile.

Durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barchfeld-Immelborn wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung entsprechend vorgenannten Maßgaben erreicht. Der Kommune werden für die folgenden 10 - 15 Jahre Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt und entsprechend gesichert. Das Planungsziel wird unter Berücksichtigung des Bedarfes an Bauflächen, der demo-graphischen Entwicklung und unter Beachtung der Möglichkeiten der Innenentwicklung umgesetzt.

Gleichzeitig werden aktuelle örtliche und überörtliche Fachplanungen im Flächennutzungsplan dar-gestellt, um eine frühzeitige Berücksichtigung bei zukünftigen Entwicklungsabsichten der Gemeinde Barchfeld-Immelborn zu ermöglichen.

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan dient damit den verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungsplänen) als Grundlage für die geordnete städtebauliche Entwicklung!

Barchfeld-Immelborn, den 11.03.2024

G r o ß — -Siegel-

Bürgermeister