Ab dem 1. Mai 2025 sind papierbasierte Passbilder für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente (Personalausweis, Reisepass) nicht mehr zugelassen!
In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. Grund hierfür sind Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers, dass der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll.
Alte Passbilder können Sie als Andenken aufbewahren oder - sofern für andere Zwecke noch hinreichend aktuell - für die Beantragung von Schwimm-, Angler- oder sonstigen Ausweisdokumenten verwenden.
Auch im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Barchfeld-Immelborn werden Sie die Möglichkeit haben, das biometrische Lichtbild direkt vor Ort erstellen zu lassen. Bisher haben wir allerdings keinerlei Information, ob dies bereits zum 1. Mai 2025 möglich ist, da uns der Liefertermin für das Aufnahmegerät bisher nicht bekannt ist. Die Bundesdruckerei ist gewillt, die Aufstellung der Aufnahmegeräte im Bundesgebiet bis August 2025 abgeschlossen zu haben.
Sobald die Lichtbildaufnahme im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Barchfeld-Immelborn möglich ist, werden wir darüber informieren.
Weitere Informationen zum Personalausweis erhalten Sie unter:
www.personalausweisportal.de