Auf Grund der §§ 55 - 57 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt der Gemeinderat in der Sitzung am 25.02.2025 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2025.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 8.401.100 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 1.980.600 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 854.500 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer werden in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Erhebung der Hundesteuer, Spielapparatesteuer sowie die Erhebung von Gebühren und Beiträge für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen sind in gesonderten Satzungen festgelegt.
Weiterhin gilt:
| 1. | der beigefügte Stellenplan. |
| 2. | Deckungsvermerke: |
| Die Ausgabenansätze der "Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben" werden innerhalb der Gruppen 50 - 58 und der Gruppen 63 - 67 (ausgenommen Gr. 6600/Verfügungsfonds und 6620/Sonstige Ausgaben) und der Gruppen 70 -71 für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes innerhalb der einzelnen Abschnitte werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 3. | Erheblichkeitsgrenzen: |
| Erhebliche Ausgaben im Sinne von § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind solche, die 2 % des Gesamthaushaltsvolumens übersteigen. |
| Erhebliche Ausgaben im Sinne von § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind solche, die 2 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes überschreiten. |
| Erhebliche Ausgaben im Sinne von § 58 Abs. 1 Satz 2 ThürKO sind solche, die im Einzelfall 25.000,00 Euro übersteigen. |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Gemeinde Barchfeld-Immelborn, den 07.03.2025
Groß
Bürgermeister — - Siegel -
Gemeinde Barchfeld-Immelborn
Nachrichtlich
| 1. | Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern | |
| Grundsteuer A | 460 % |
| Grundsteuer B | 460 % |
| Gewerbesteuer | 420 % |
| 2. | Gemäß § 45 Abs. 6 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Gemeinde Barchfeld-Immelborn dem Ortsteil Immelborn Haushaltmittel zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Der § 45 Abs. 6 S. 6 ThürKO legt einen Regelsatz in Höhe von 5 Euro je Einwohner fest. Ab Beginn des Haushaltsjahres 2020 verändert sich der Regelsatz jährlich nach Maßgabe der im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen veröffentlichten Preisentwicklungsrate nach § 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtages (Thüringer Abgeordnetengesetz - ThürAbgG) vom 09. März 1995 in der jeweils gültigen Fassung. Die allgemeine Preisentwicklung gemäß § 26 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ThürAbgG 6,2 % (in Drucksache 7/10256 des Thüringer Landtags vom 14.06.2024 veröffentlicht) Der Ortsteil Immelborn hatte zum Stichtag 31.12.2023 1504 Einwohner. Somit müssten die bereitgestellten Haushaltsmittel mindestens 9.234,56 € ((5,78 € x 6,2 %) x 1504 Einwohner)) betragen. Im Haushaltsplan 2025 werden dem Ortsteil Immelborn die folgend genannten Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt: | |
| 3400 | Gliederungsergänzung 2 Heimatpflege, Vereinspflege | in Höhe von 7.700 € |
| 4600 | Gliederungsergänzung 2 Jugendclub | in Höhe von 7.400 € |
| 5610 | Gliederungsergänzung 2 Sporthalle | in Höhe von 15.200 € |
| 5620 | Gliederungsergänzung 2 Sportplatz | in Höhe von 15.000 € |
| 5920 | Gliederungsergänzung 2 Backhaus Übelroda | in Höhe von 600 € |
| 5950 | Gliederungsergänzung 2 Festplatz | in Höhe von 1.000 € |
| 7610 | Gliederungsergänzung 2 Dorfgemeinschaftshaus | in Höhe von 3.900 € |
| 8809 | Gliederungsergänzung 2 Haus der Vereine | in Höhe von 24.300 € |
| Gesamt | 75.100 € | |
Die Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des § 57 Abs.3 der Thüringer Kommunalordnung unter dem
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt vom 24.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025 im Rathaus in Barchfeld- Immelborn OT Barchfeld, Sekretariat, während der Dienststunden öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Die Satzung ist genehmigungsfrei.
Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtbehörde des Landratsamtes des Wartburgkreises erfolgte am 06.03.2025. Die Zulassung der sofortigen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung erfolgte mit Datum vom 06.03.2025