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Gemeindebote
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Barchfeld-Immelborn für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der §§ 55 - 57 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt der Gemeinderat in der Sitzung am 25.02.2025 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2025.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

 — 

8.401.100 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

 — 

1.980.600 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 854.500 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer werden in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Die Erhebung der Hundesteuer, Spielapparatesteuer sowie die Erhebung von Gebühren und Beiträge für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen sind in gesonderten Satzungen festgelegt.

Weiterhin gilt:

1.

der beigefügte Stellenplan.

2.

Deckungsvermerke:

Die Ausgabenansätze der "Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben" werden innerhalb der Gruppen 50 - 58 und der Gruppen 63 - 67 (ausgenommen Gr. 6600/Verfügungsfonds und 6620/Sonstige Ausgaben) und der Gruppen 70 -71 für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes innerhalb der einzelnen Abschnitte werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

3.

Erheblichkeitsgrenzen:

Erhebliche Ausgaben im Sinne von § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind solche, die 2 % des Gesamthaushaltsvolumens übersteigen.

Erhebliche Ausgaben im Sinne von § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind solche, die 2 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes überschreiten.

Erhebliche Ausgaben im Sinne von § 58 Abs. 1 Satz 2 ThürKO sind solche, die im Einzelfall 25.000,00 Euro übersteigen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Gemeinde Barchfeld-Immelborn, den 07.03.2025

Groß

Bürgermeister  — - Siegel -

Gemeinde Barchfeld-Immelborn

Nachrichtlich

1.

Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern

Grundsteuer A

460 %

Grundsteuer B

460 %

Gewerbesteuer

420 %

2.

Gemäß § 45 Abs. 6 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Gemeinde Barchfeld-Immelborn dem Ortsteil Immelborn Haushaltmittel zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

Der § 45 Abs. 6 S. 6 ThürKO legt einen Regelsatz in Höhe von 5 Euro je Einwohner fest. Ab Beginn des Haushaltsjahres 2020 verändert sich der Regelsatz jährlich nach Maßgabe der im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen veröffentlichten Preisentwicklungsrate nach § 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtages (Thüringer Abgeordnetengesetz - ThürAbgG) vom 09. März 1995 in der jeweils gültigen Fassung. Die allgemeine Preisentwicklung gemäß § 26 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ThürAbgG 6,2 % (in Drucksache 7/10256 des Thüringer Landtags vom 14.06.2024 veröffentlicht) Der Ortsteil Immelborn hatte zum Stichtag 31.12.2023 1504 Einwohner. Somit müssten die bereitgestellten Haushaltsmittel mindestens 9.234,56 € ((5,78 € x 6,2 %) x 1504 Einwohner)) betragen.

Im Haushaltsplan 2025 werden dem Ortsteil Immelborn die folgend genannten Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt:

3400

Gliederungsergänzung 2

Heimatpflege, Vereinspflege

in Höhe von 7.700 €

4600

Gliederungsergänzung 2

Jugendclub

in Höhe von 7.400 €

5610

Gliederungsergänzung 2

Sporthalle

in Höhe von 15.200 €

5620

Gliederungsergänzung 2

Sportplatz

in Höhe von 15.000 €

5920

Gliederungsergänzung 2

Backhaus Übelroda

in Höhe von 600 €

5950

Gliederungsergänzung 2

Festplatz

in Höhe von 1.000 €

7610

Gliederungsergänzung 2

Dorfgemeinschaftshaus

in Höhe von 3.900 €

8809

Gliederungsergänzung 2

Haus der Vereine

in Höhe von 24.300 €

Gesamt

75.100 €

Die Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des § 57 Abs.3 der Thüringer Kommunalordnung unter dem

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt vom 24.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025 im Rathaus in Barchfeld- Immelborn OT Barchfeld, Sekretariat, während der Dienststunden öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Die Satzung ist genehmigungsfrei.

Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtbehörde des Landratsamtes des Wartburgkreises erfolgte am 06.03.2025. Die Zulassung der sofortigen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung erfolgte mit Datum vom 06.03.2025