Die Temperaturen steigen und der Frühling hält nun auch in unserer Gemeinde Einzug. Grund genug die Reste des Winters, Laub, Müll und Dreck zu beräumen. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Straßen- und Gehwegreinigung eine Aufgabe der jeweiligen Grundstückseigentümer ist. Die wöchentliche Verpflichtung zur Reinigung der Gehwege, Straßenrinnen und auch Fahrbahnen ergibt sich dabei aus der Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Gemeinde Barchfeld-Immelborn. Die Reinigung umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Splitt, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigen Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen und Einflussöffnungen. Die zu reinigende Fläche erstreckt sich dabei vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, bis zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitten.