Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) der 6. Änderung des Bebauungsplans „Im Vorwerk“ der Gemeinde Barchfeld-Immelborn, Kartengrundlage: DTK10 „Geoproxy Thüringen“; ohne Maßstab
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn hat am 28.03.2023 mit Beschluss-Nr. 18/03/23 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Im Vorwerk“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.500 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 22.03.2023 gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Im Vorwerk“ der Gemeinde Barchfeld-Immelborn, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.500 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 22.03.2023) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Gutachten werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 02.05.2023 bis einschließlich 15.06.2023.
in der Gemeindeverwaltung Barchfeld-Immelborn, Nürnberger Straße 63, Bauamt, 36456 Barchfeld-Immelborn zu den allgemeinen Öffnungszeiten:
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag | 10:00 - 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Gutachten) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auch auf den Internetseiten der Gemeinde Barchfeld-Immelborn unter www.barchfeld-immelborn.de/bekanntmachungen eingesehen werden. Die DIN 45691 wird ausschließlich in der Gemeindeverwaltung Barchfeld-Immelborn, Nürnberger Straße 63, Bauamt, 36456 Barchfeld-Immelborn, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans „Im Vorwerk“ ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen. Das Plangebiet liegt im Osten vom Ortsteil Barchfeld. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten von Ortslage, im Osten von der B 19 und im Süden von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
I. Aus dem Umweltbericht
Im Umweltbericht erfolgte die Bestandserfassung, -bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter. Darüber hinaus sind für die Schutzgüter folgende Informationen verfügbar:
| • | Mensch | |
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| - | Informationen zur Betroffenheit der menschlichen Gesundheit und der Bevölkerung durch Planvorhaben |
| • | Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt | |
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| - | Beschreibung der vorhandenen Vegetationsstrukturen im Plangebiet und der Umgebung |
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| - | Angaben zu vorhandenen Tierarten im Plangebiet und der Umgebung |
| • | Boden und Wasser | |
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| - | Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet |
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| - | Information zu vorhandenen Oberflächengewässern (Still- und Fließgewässer) und zur Grundwassersituation im Plangebiet |
| • | Klima / Luft | |
| - | Informationen zur Luftsituation im Plangebiet sowie zum Klimabezirk und den dazugehörigen Parametern (Niederschlag, Temperatur, Wind) | |
| • | Landschaft | |
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| - | Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt, landschaftlicher Strukturierung des Untersuchungsraumes |
| • | Kultur- und Sachgüter | |
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| - | Information zur Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern |
| • | Natura-2000-Gebiete und andere Schutzgebiete | |
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| - | Angaben zu vorhandenen FFH- und SPA-Gebieten im Untersuchungsraum |
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| - | Angaben zu weiteren Schutzgebieten im Untersuchungsraum (NSG, LSG, Nationalpark, Naturpark, u.a.) |
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| - | Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen |
| • | Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen | |
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| - | Angaben zur Eingriffsminimierung sowie zur Kompensation des geplanten Eingriffs (Beschreibung der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) |
II. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 Abs. 2 BauGB)
| Thüringer Landesverwaltungsamt vom 02.02.2022 | |
| - | Umweltbericht erstellen |
| Landratsamt Wartburgkreis vom 25.01.2021 / 01.02.2022 | |
| - | Beachtung Trassenkorridorsegment 97 der Bundesfachplanung zum Vorhaben SuedLink |
| - | Beachtung Wasserschutzzone III |
| - | Löschwasserbedarf absichern |
| - | Umweltbericht erforderlich |
| - | Immissionsschutz erfordert Änderungen der MI Baufläche |
| Landesamt für Bau und Verkehr vom 28.01.2021 | |
| - | Beachtung Bauverbotszone von 20 m zur L 1027 |
| - | Straßenanbindungen nur über Gemeindestraße Im Vorwerk möglich |
| - | Beibehaltung der Zufahrt zum Edeka-Markt |
| Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 26.01.2021 | |
| - | Wasserschutzgebiet IIIA Barchfeld in Ausweisungsverfahren |
| - | Alle anderen Fachbereich haben keine Bedenken, bzw. Hinweise |
| Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie / Erfurt vom 08.01.2021 | |
| - | Keine Einwände |
| Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie / Weimar vom 20.01.2021 | |
| - | Bekanntgabe der Erdarbeiten mindestens zwei Wochen vor Baubeginn erforderlich |
| Stadt Bad Liebenstein vom 25.01.2021 | |
| - | Umweltprüfung und Vorprüfung |
III. Aus Gutachten
| - | Schallimmissions-Prognose des INGENIEURBÜROS FRANK & APFEL („3. Nachtrag Schallimmissions-Prognose Nr. 31/09“ vom 20.04.2009). |
Barchfeld-Immelborn, den 03.04.2023. — -Siegel-
R. Groß
Bürgermeister