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Gemeindebote
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Schöffenwahl 2023

Im Jahr 2023 werden die Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt. Hierfür konnten bis zum 21.04.2023 Bewerbungen in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stellt die Gemeinde eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Die Vorschlagsliste ist in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht einzulegen. Die Auslegung erfolgt ab 26.04.2023.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Groß

Bürgermeister