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Gemeindebote
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse des Gemeinderates Barchfeld-Immelborn

... aus der 03./2023 öffentlichen Sitzung am 28.03.2023

Beschluss Nr. 11/03/23

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich

Der Gemeinderat Barchfeld-Immelborn beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-4 des Rad- und Fußweges an das Ingenieurbüro PROWA GmbH, Hochheimer Straße 47, 99094 Erfurt.

Beschluss Nr. 12/03/23

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltungen

Der Gemeinderat Barchfeld-Immelborn beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für die Straßenbaumaßnahme „Grüner Weg“ an das Planungsbüro WSLplan GmbH, Anger 61, 99084 Erfurt.

Beschluss Nr. 13/03/23

Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)

Der Gemeinderat Barchfeld-Immelborn beschließt die Vergabe der Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 - 4) für das Bauvorhaben „Oberer Bahndamm“ an das Ingenieurbüro PROWA GmbH, Hochheimer Straße 47, 99094 Erfurt.

Beschluss Nr. 14/03/23

Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)

Der Gemeinderat Barchfeld-Immelborn beschließt, die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zu zulassen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und § 66 ThürBO zu erteilen.

Beschluss Nr. 15/03/23

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 2 Stimmenthaltungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt die überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 40.000 € zur Deckung der Ausgaben bei der Haushaltsstelle 88302.9501 Tiefbaumaßnahme „Errichtung Pumptrack“.

Beschluss Nr. 16/03/23

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 4 Stimmenthaltungen

Der Gemeinderat Barchfeld-Immelborn beschließt die Auftragsvergabe an die Firma DirtWay, Niederndorfer Hauptstraße 24, 91074 Herzogenaurach.

Beschluss Nr. 17/03/23

Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)

Der Gemeinderat Barchfeld-Immelborn beschließt dem Antrag auf Abweichung gemäß § 66 ThürBO zu zustimmen.

Beschluss Nr. 18/03/23

Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)

Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt:

01

Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Im Vorwerk“ der Gemeinde Barchfeld-Immelborn, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.500 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 22.03.2023 gebilligt.

02

Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Im Vorwerk“ der Gemeinde Barchfeld-Immelborn, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.500 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 22.03.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die DIN 45691 ist zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten.

03

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die 2. öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Im Vorwerk“ zu unterrichten.

04

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss Nr. 19/03/23

Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)

Der Gemeinderat Barchfeld-Immelborn beschließt, die Abweichung zu zulassen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und § 66 ThürBO zu erteilen.

Beschluss Nr. 20/03/23

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimmen, 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich

Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt, der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zu folgen und es werden 2023 keine Gastnetze eingerichtet.