Beschluss Nr. 11/03/23
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich
Der Gemeinderat Barchfeld-Immelborn beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-4 des Rad- und Fußweges an das Ingenieurbüro PROWA GmbH, Hochheimer Straße 47, 99094 Erfurt.
Beschluss Nr. 12/03/23
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltungen
Der Gemeinderat Barchfeld-Immelborn beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für die Straßenbaumaßnahme „Grüner Weg“ an das Planungsbüro WSLplan GmbH, Anger 61, 99084 Erfurt.
Beschluss Nr. 13/03/23
Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)
Der Gemeinderat Barchfeld-Immelborn beschließt die Vergabe der Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 - 4) für das Bauvorhaben „Oberer Bahndamm“ an das Ingenieurbüro PROWA GmbH, Hochheimer Straße 47, 99094 Erfurt.
Beschluss Nr. 14/03/23
Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)
Der Gemeinderat Barchfeld-Immelborn beschließt, die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zu zulassen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und § 66 ThürBO zu erteilen.
Beschluss Nr. 15/03/23
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 2 Stimmenthaltungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt die überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 40.000 € zur Deckung der Ausgaben bei der Haushaltsstelle 88302.9501 Tiefbaumaßnahme „Errichtung Pumptrack“.
Beschluss Nr. 16/03/23
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 4 Stimmenthaltungen
Der Gemeinderat Barchfeld-Immelborn beschließt die Auftragsvergabe an die Firma DirtWay, Niederndorfer Hauptstraße 24, 91074 Herzogenaurach.
Beschluss Nr. 17/03/23
Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)
Der Gemeinderat Barchfeld-Immelborn beschließt dem Antrag auf Abweichung gemäß § 66 ThürBO zu zustimmen.
Beschluss Nr. 18/03/23
Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt:
| 01 | Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Im Vorwerk“ der Gemeinde Barchfeld-Immelborn, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.500 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 22.03.2023 gebilligt. |
| 02 | Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Im Vorwerk“ der Gemeinde Barchfeld-Immelborn, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.500 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 22.03.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die DIN 45691 ist zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. |
| 03 | Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die 2. öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Im Vorwerk“ zu unterrichten. |
| 04 | Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. |
Beschluss Nr. 19/03/23
Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)
Der Gemeinderat Barchfeld-Immelborn beschließt, die Abweichung zu zulassen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und § 66 ThürBO zu erteilen.
Beschluss Nr. 20/03/23
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimmen, 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt, der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zu folgen und es werden 2023 keine Gastnetze eingerichtet.