Beschluss Nr. 32/04/23
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt:
| 1. | Der Entwurf zum Bebauungsplan „Kiesseen Barchfeld-Immelborn“ in der Fassung 25.04.2023, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung einschl. Umweltbericht (Teil C) wird gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf zum Bebauungsplan „Kiesseen Barchfeld-Immelborn“ in der Fassung 25.04.2023, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung einschl. Umweltbericht (Teil C) wird, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 25.04.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die DIN 45691 ist zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. |
| 3. | Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Kiesseen Barchfeld-Immelborn“ zu unterrichten. |
| 4. | Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. |
Beschluss Nr. 33/04/23
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn stimmt der Aufnahme der in der Verwaltungsvorlage aufgeführten Personen (Anlage 2) in die Vorschlagsliste der Gemeinde Barchfeld-Immelborn zur Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024 bis 2028 zu.
Beschluss Nr. 34/04/23
Abstimmungsergebnis:
einstimmig (14 Ja-Stimmen)
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt die Auftragsvergabe an die Firma Strabag AG, An der Salzbrücke, 98617 Ritschenhausen.
Beschluss Nr. 35/04/23
Abstimmungsergebnis:
einstimmig (14 Ja-Stimmen)
Der Gemeinderat Barchfeld-Immelborn beschließt die o. g. Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zuzulassen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und § 68 Abs. 1 ThürBO zu erteilen.