Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kiesseen Barchfeld-Immelborn" (nicht maßstäblich)
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn hat in der Sitzung vom 25.04.2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Kiesseen Barchfeld-Immelborn" im Rahmen der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kiesseen Barchfeld-Immelborn" liegt außerhalb des Überschwemmungsgebietes der Werra und umfasst 3,4 ha.
Der Geltungsbereich betrifft ganz oder teilweise folgende Flurstücke in der Gemarkung der Gemeinde Immelborn:
Flur 0, Flurstücke 834/2, 834/3, 835, 903, 766, 765, 712/9, 921, 922/6, 922/7, 922/8, 923, 924, 927/1, 928, 929/4, 930/4, 931/2, 931/3, 932, 933, 934, 934/4, 689/27, 711/5, 689/27, 936, 937/2, 938/2, 939/6, 939/7, 941/8, 941/9, 942/1, 943/4, 943/5, 945/9, 945/10, 945/12, 946/7, 945/11, 940/1, 946/8, 687/1, 707/10, 709, 708, 707/9, 707/8, 707/7, 707/6, 706/4, 710/5
Die Flurstücke befinden sich zum Teil im Eigentum der Gemeinde bzw. sind durch langfristige Pachtverträge mit der Gemeinde gesichert.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit förmlicher Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 2 bis 4c BauGB und § 10 BauGB aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Im Bereich der Werraaue zwischen den Ortslagen Barchfeld im Osten und Immelborn im Westen befinden sich zwei anthropogen gestaltete Seen, die durch den Abbau der vorhandenen Kiesvorkommen an der Werra entstanden sind. Der südliche See von ca. 9 ha Größe ist bereits ausgekiest und wird seit den 1980er Jahren als Badesee mit Camping, Tret- und Paddelbootfahren, Volleyball-Platz, Tischtennis-Plätzen, Kletter- und Spielgerüst für Kinder sowie Angeboten für Speisen und Getränken genutzt. Der Freizeitbereich wird von einem privaten Betreiber geführt.
Im nördlichen See wird noch Kies abgebaut. Im südlichen See werden durch die Betriebsabläufe Sand und Ton eingebracht, welche die Gewässerqualität beeinträchtigen.
Dadurch wird auf absehbare Zeit der südliche See nicht mehr für die Bade- und Wassersportnutzung zur Verfügung stehen können.
Die Gemeinde beabsichtigt, die Freizeitnutzung an den Kiesseen für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde und der ganzen Region zu erhalten bzw. auszubauen. Bereits im Rahmen eines Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes in 2016 wurde unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ermittelt, welche Nutzungen für Freizeit und Erholung aus heutiger und zukünftiger Sicht ansprechend und sinnvoll sind. Die erarbeiteten Rahmenbedingungen dienten wiederrum als Grundlage für den Städtebaulichen Rahmenplan aus dem Jahr 2018, der die Entwicklung des nördlichen Kiessees aus planerischer und genehmigungsrechtlicher Sicht erarbeitet hat.
Der vorliegende Bebauungsplan soll die Umsetzung der modernisierten Freizeit- und Erholungsnutzung an den beiden Seen weiterführend konkretisieren und die erforderliche baurechtliche Grundlage für die geplante Entwicklung schaffen.
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf zum Bebauungsplan „Kiesseen Barchfeld-Immelborn" der Gemeinde Barchfeld-Immelborn in der Fassung vom 24.04.2023 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung einschl. Umweltbericht (Teil C) sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 29.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023
in der Gemeindeverwaltung Barchfeld-Immelborn,
Bauamt, 36456 Barchfeld-Immelborn
während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Freitag | 10.00 - 12.00 Uhr |
für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Alternativ können Sie die Unterlagen auch im Internet unter folgender Adresse einsehen:
www.barchfeld-immelborn.de/bekanntmachungen.
Bedenken und Anregungen können während der Auslegung von jedermann in Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar:
Stellungnahmen TÖB / Behörden
| Urheber (außer Umweltbericht) | Schutzgut (gemäß Umweltbericht) und Themenblock |
| TLUBN, TLDA, LRA Wartburgkreis | Fläche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen |
| Boden Bodenfunktion des Bodens, VB Rohstoff „Kiessand", Gewinnung von Sole nach BBergG | |
| Wasser Hochwasserschutz, Trinkwasserschutz | |
| Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Archäologische und paläontologische Funde |
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls beteiligt. Sie erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.