Der Wahlausschuss der Gemeinde Barchfeld-Immelborn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 das nachfolgende endgültige Ergebnis für die Ortsteilbürgermeisterwahl ermittelt und festgestellt:
| A | Wahlberechtigte insgesamt | 1 279 |
| B | Zahl der Wähler | 846 |
| C | Ungültige Stimmabgaben | 30 |
| D | Gültige Stimmabgaben | 816 |
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
| Listen-Nr. | Kennwort des Wahlvorschlags der Partei/Wählergruppe/des Einzelbewerbers | Stimmen |
| 1 | Krause, Felix (Christlich Demokratische Union - CDU) | 281 |
| 2 | Hertz, Peter (Freie Wählergemeinschaft Immelborn e. V.) | 535 |
| zusammen | 816 | |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:
Hertz, Peter (Freie Wählergemeinschaft Immelborn e. V.)
Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Wartburgkreis, Kommunalaufsicht, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Barchfeld-Immelborn, 29.05.2024
Markus Fallenstein
Gemeindewahlleiter