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Gemeindebote
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl der Gemeinderatsmitglieder am 26.05.2024

Der Wahlausschuss der Gemeinde Barchfeld-Immelborn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 das nachfolgende endgültige Ergebnis für die Gemeinderatsmitgliederwahl ermittelt und festgestellt:

A

Wahlberechtigte insgesamt

3 807

B

Zahl der Wähler

2 510

C

Ungültige Stimmabgaben

86

D

Gültige Stimmabgaben

2 424

Gültige Stimmen

7 210

Davon entfielen auf den Wahlvorschlag:

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG gewählt worden:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Wartburgkreis, Kommunalaufsicht, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Barchfeld-Immelborn, 29.05.2024

Markus Fallenstein

Gemeindewahlleiter