| Zu TOP 4.1: | 1. Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Barchfeld-Immelborn 2. Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2020 |
| 1. | Gesetzliche Grundlagen |
| Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) §§ 77 - 81 |
| Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) §§ 80; 82 |
| 2. | Begründung |
| Der Erläuterungsbericht wurde den Gemeinderatsmitgliedern der Gemeinde Barchfeld-Immelborn zugestellt. |
| In der Zeit vom 05.10.2023 bis 06.03.2024 (mit Unterbrechung) wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Wartburgkreis die Jahresrechnung der Gemeinde Barchfeld-Immelborn 2020 geprüft. |
| Der Bericht zur Jahresrechnung 2020 der Verwaltung und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Wartburgkreis 2020 sind allen Gemeinderatsmitgliedern zugegangen. |
| Die Bemerkungen und Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Wartburgkreis finden künftig Beachtung. |
| Im Ergebnis der Überprüfung kann festgestellt werden, dass gegen die Feststellung der Jahresrechnung 2020 und die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung keine Bedenken bestehen. |
| Beschlussvorschlag: | |
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn stellt die Jahresrechnung 2020 gemäß Erläuterungsbericht und Anlagen fest. |
Beschluss Nr. 13/04/24
Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)
| Beschlussvorschlag: | |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn erteilt dem Bürgermeister und der Verwaltung Entlastung für das Haushaltsjahr 2020. |
Beschluss Nr. 13/04/24
Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)
| Zu TOP 4.2: | Entlastung der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH Bad Salzungen (GEWOG) als Verwalter der kommunalen Wohnungen der Gemeinde Barchfeld-Immelborn für das Abrechnungsjahr 2020 |
Von der GEWOG Bad Salzungen wurden die Abrechnungen der kommunalen Wohnungen Barchfeld-Immelborn (getrennt nach Ortsteilen) für das Abrechnungsjahr 2020 am 14.01.2021 erstellt.
Die Abrechnungen wurden in die Buchführung 2020 der Gemeinde Barchfeld-Immelborn übernommen und sind somit in der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Barchfeld-Immelborn enthalten.
Die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Barchfeld-Immelborn wurde in der Zeit vom 05.10.2023- 06.03.2024 (mit Unterbrechung) vom Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises Bad Salzungen geprüft. Die Feststellung der Jahresrechnung 2020 und die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung erfolgten vom Gemeinderat Barchfeld-Immelborn jeweils in separaten Beschlüssen am 23.04.2024.
Der Jahresabschlussbericht der Jahresrechnung 2020 der Verwaltung und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes für 2020 sind allen Gemeinderatsmitgliedern zugegangen. In den Berichten wird auf die Abrechnung der Wohnungen für das Haushaltsjahr 2020 eingegangen, es sind die Kassenreste aufgeführt und abgerechnet und ordnungsgemäß in das Haushaltsjahr 2021 vorgetragen.
Mit dem Abschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes steht auch einer Entlastung der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (GEWOG) Bad Salzungen als Verwalter der Gemeindewohnungen Barchfeld-Immelborn nichts entgegen.
Der Gemeinderat beschließt, der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH (GEWOG) Bad Salzungen, als Verwalter der kommunalen Wohnungen Barchfeld-Immelborn, für das Rechnungsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Beschluss Nr. 14/04/24
Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)
| Zu TOP 4.3: | 1. Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Barchfeld-Immelborn 2. Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2021 |
| 1. | Gesetzliche Grundlagen |
| Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) §§ 77 - 81 |
| Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) §§ 80; 82 |
| 2. | Begründung |
| Der Erläuterungsbericht wurde den Gemeinderatsmitgliedern der Gemeinde Barchfeld-Immelborn zugestellt. |
| In der Zeit vom 13.11.2023 bis 07.03.2024 (mit Unterbrechung) wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Wartburgkreis die Jahresrechnung der Gemeinde Barchfeld-Immelborn 2021 geprüft. |
| Der Bericht zur Jahresrechnung 2021 der Verwaltung und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Wartburgkreis 2021 sind allen Gemeinderatsmitgliedern zugegangen. |
| Die Bemerkungen und Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Wartburgkreis finden künftig Beachtung |
| Im Ergebnis der Überprüfung kann festgestellt werden, dass gegen die Feststellung der Jahresrechnung 2021 und die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung keine Bedenken bestehen. |
| Beschlussvorschlag: | |
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn stellt die Jahresrechnung 2021 gemäß Erläuterungsbericht und Anlagen fest. |
Beschluss Nr. 15/04/24
Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)
| Beschlussvorschlag: | |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn erteilt dem Bürgermeister und der Verwaltung Entlastung für das Haushaltsjahr 2021. |
Beschluss Nr. 15/04/24
Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)
| Zu TOP 4.4: | Entlastung der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH Bad Salzungen (GEWOG) als Verwalter der kommunalen Wohnungen der Gemeinde Barchfeld-Immelborn für das Abrechnungsjahr 2021 |
Von der GEWOG Bad Salzungen wurden die Abrechnungen der kommunalen Wohnungen Barchfeld-Immelborn (getrennt nach Ortsteilen) für das Abrechnungsjahr 2021 am 14.01.2022 erstellt.
Die Abrechnungen wurden in die Buchführung 2021 der Gemeinde Barchfeld-Immelborn übernommen und sind somit in der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Barchfeld-Immelborn enthalten.
Die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Barchfeld-Immelborn wurde in der Zeit vom 13.11.2023- 07.03.2024 (mit Unterbrechung) vom Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises Bad Salzungen geprüft. Die Feststellung der Jahresrechnung 2021 und die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung erfolgten vom Gemeinderat Barchfeld-Immelborn jeweils in separaten Beschlüssen am 23.04.2024.
Der Jahresabschlussbericht der Jahresrechnung 2021 der Verwaltung und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes für 2021 sind allen Gemeinderatsmitgliedern zugegangen. In den Berichten wird auf die Abrechnung der Wohnungen für das Haushaltsjahr 2021 eingegangen, es sind die Kassenreste aufgeführt und abgerechnet und ordnungsgemäß in das Haushaltsjahr 2022 vorgetragen.
Mit dem Abschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes steht auch einer Entlastung der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (GEWOG) Bad Salzungen als Verwalter der Gemeindewohnungen Barchfeld-Immelborn nichts entgegen.
Dem Gemeinderat beschließt, der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH (GEWOG) Bad Salzungen, als Verwalter der kommunalen Wohnungen Barchfeld-Immelborn, für das Rechnungsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
Beschluss Nr. 16/04/24
Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)
| Zu TOP 5.1: | Beratung und Beschluss über die Vergabe der Bauleistungen - Bauvorhaben "Sandweg - Verbesserungs- und Reparaturarbeiten" |
In den HHPl. 2024 wurden finanzielle Mittel für das Bauvorhaben „Deckensanierung Sandweg“, OT Immelborn eingestellt. Es erfolgte eine „Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb“ nach § 3 (1) VOB/A. Die Ausschreibungsunterlagen wurden an 3 Firmen versandt:
| • | Firma Tief- und Erdbau Henry Wilke GmbH, Barchfeld |
| • | Firma Mohr-Bau-GmbH, Hoch- und Tiefbau, Barchfeld |
| • | Firma Bauservice Krause GmbH, Bad Salzungen. |
Die Submission erfolgte am 18.04.2024; zur Angebotseröffnung lagen 2 entsprechende Angebote vor (sh. Niederschrift über die Angebotseröffnung).
Die Eignung der Bieter wurde entsprechend den Vorgaben gemäß § 16b VOB/A anhand der eingereichten Unterlagen geprüft. Alle Bieter bieten die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten, sie besitzen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel, um das Bauvorhaben qualitäts- und termingerecht ausführen zu können.
Der Angebotspreis i. H. v. 127.043,21 € (brutto) übersteigt die finanziell eingestellten Haushaltsmittel, Aufgrund dessen, ist ein gesonderter Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich.
Dies ist nicht Gegenstand der heutigen Tagesordnung.
Aus diesem Grunde, gibt es zwei Varianten:
| - | Variante 1) Aufhebung der Ausschreibung und Ausschreibung zu einem späteren Zeitpunkt |
| oder: | |
| - | Variante 2) Beschlussfassung der Auftragsvergabe vorbehaltlich der Beschlussfassung einer überpl. Ausgabe in der GR-Sitzung am 11.06.2024 |
Der Gemeinderat Barchfeld-Immelborn beschließt die Variante 2.
Beschluss Nr. 17/04/24
Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)
| Zu TOP 5.2: | Beratung und Beschluss über die Auftragsvergabe "Pflastern Gehweg Karl-Marx-Straße zur Fußgängerampel" |
Der gemeindliche Fußweg zwischen Fußgängerampel und Karl-Marx-Straße (gelb markierte Fläche) soll gepflastert werden, anschließend wird der Parkplatz des Ärztehauses „Alea Sanitas“ durch den Privateigentümer saniert.
Im Rahmen einer freihändigen Vergabe wurden 3 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
| • | Fa. Kipper Schulz, Bad Salzungen |
| • | Fa. Ader Bau, Bad Salzungen |
| • | Fa. Bauservice Krause GmbH, Bad Salzungen |
Nach Ablauf der Angebotsfrist konnte 2 Angebote ausgewertet werden. Es wird die Vergabe an den günstigsten Bieter empfohlen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt, den Auftrag für die Pflasterarbeiten am Gehweg Karl-Marx-Straße zur Fußgängerampel, an die Fa. Bauservice Krause zu vergeben.
Beschluss Nr. 18/04/24
Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)