1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
der Gemeinde Barchfeld-Immelborn
vom 13.06.2023
Art. 1
Der § 3 Abs. 1 wird um folgende Position ergänzt:
| Pos. | Bezeichnung |
| Betrag |
| 4.4. | Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Namensnennung Nr. 3 Teileinrichtung Immelborn | 15 Jahre | 774,67 € |
Art. 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Barchfeld-Immelborn, den 15.07.2024
Groß — - Siegel -
Bürgermeister
Gemeinde Barchfeld-Immelborn
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Barchfeld-Immelborn, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wurde.