Titel Logo
Gemeindebote
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation hat das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Barchfeld sowie in der Gemarkung Immelborn der Gemeinde Barchfeld-Immelborn auf der Grundlage einer Liegenschaftsvermessung (unsere Zeichen 53029023 und 53099523) fortgeführt.

Folgende Flurstücke sind betroffen:

Gemarkung:

Barchfeld

Flur:

21

Flurstücke:

32/24, 32/25, 32/26, 32/27, 32/28, 32/29, 32/30, 32/31, 32/32, 32/33, 173/5 und 193

Gemarkung:

Immelborn

Flur:

0

Flurstücke:

9/4, 30, 31, 192/21, 222/4, 222/5, 223/2, 223/3, 223/4, 236/10, 239/5, 270, 689/27, 710/4, 710/5, 711/3, 711/5, 712/7, 712/8, 712/9, 712/10, 713/5, 714/2, 714/3, 717, 718, 719, 720/2, 720/3, 720/4, 721/4, 721/5, 722/2, 722/3, 723/2, 723/3, 724/4, 724/5, 725/2, 725/4, 725/5, 726/5, 726/7, 726/8, 726/10, 726/11, 727, 728/6, 728/7, 728/9, 729, 730/5, 730/6, 730/7, 731, 732/4, 732/5, 733/23, 733/24, 733/25, 733/26, 733/27, 733/28, 733/29, 735/8, 735/9, 740/1, 749/11, 753/2, 902/2, 935/3 und 935/4.

Die Fortführungsnachweise können von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte

vom 01. September 2025 bis 30. September 2025

in der Zeit

von Montag bis Freitag

von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

und von Montag bis Donnerstag

von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

im

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Gotha

Schloßberg 1, 99867 Gotha

eingesehen werden.

Gemäß § 11 Absatz 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch die Offenlegung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweise) bekannt gegeben. Die Fortführung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführungsnachweise kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist schriftlich beim

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

Widerspruch eingelegt werden.

Gotha, den 17.07.2025

Im Auftrag

gez. Katja Stein

Referatsbereichsleiterin

www.tlbg.thueringen.de > Liegenschaftskataster > Öffentliche Bekanntmachungen