| Zu TOP 5: | Grundsatzbeschluss Nutzung Dorfgemeinschaftshaus Übelroda / Vorstellung Nutzungskonzept durch Herrn Rübsam - Verein Landvolk in Gründung |
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn stimmt der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Übelroda zu Vereinszwecken des Vereins „Landvolk“ zu. Die Ausgestaltung der Nutzung wird durch einen Nutzungsvertrag geregelt. Der Bürgermeister wird beauftragt den Nutzungsvertrag zu erstellen und zur Entscheidung dem HFA vorzulegen.
Beschluss Nr. 24/05/25
Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)
| Zu TOP 6: | Beratung und Beschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe Reparatur Hebeanlage Dorfgemeinschaftshaus Übelroda |
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt die außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 12.000 € zur Deckung der Ausgaben bei der Haushaltsstelle 76102.9401 Hochbaumaßnahme - Austausch Hebeanlage Dorfgemeinschaftshaus.
Beschluss Nr. 25/05/25
Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)
| Zu TOP 7: | Beschluss zur Aufhebung des Umlegungsausschusses der Gemeinde Barchfeld-Immelborn |
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt die Auflösung des Umlegungsausschusses der Gemeinde Barchfeld-Immelborn auf Grundlage des § 8 Thüringer Umlegungsausschussverordnung.
Beschluss Nr. 26/05/25
Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)
| Zu TOP 8: | Beratung und Beschluss Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses“, Antrag auf Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauBG, Baugebiet „In der Aue“, Flur 6; Flurstück 192/25 |
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt, die beantragten Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Gegenstand der Befreiungen sind:
| • | Befreiung von der Festsetzung der Dachneigung. |
| • | Befreiung von der Festsetzung der Anordnung der Stellplätze |
| • | Befreiung von der Festsetzung der Drempelhöhe im Dachgeschoss |
Die Befreiungen werden erteilt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind und sich das geplante Vorhaben in einer vertretbaren Weise in das Grundkonzept des Bebauungsplanes einfügt. Auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen sind die Befreiungen vereinbar.
Zugleich wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB und § 68 Abs. 1 Thüringer Bauordnung (ThürBO) erteilt.
Beschluss Nr. 27/05/25
Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)
| Zu TOP 9: | Beratung und Beschluss Auftragsvergabe „Oberer Bahndamm“ |
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt die Auftragsvergabe für den Straßenbau „Oberer Bahndamm“ an die Firma die EUROVIA Verkehrsbau GmbH, NL Weimar, Im Gewerbepark 28-30 in 99441 Umpferstedt.
Beschluss Nr. 28/05/25
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 2 Stimmenthaltungen
| Zu TOP 10: | Beratung und Beschluss zum vorzeitigen Maßnahmebeginn "Freiflächengestaltung Sängerpark Barchfeld" |
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt das Vorhaben „Freiflächengestaltung Sängerpark“ auf Grundlage der Genehmigung zum vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabenbeginn, aber vor Erteilung des Fördermittelbescheids, zu beginnen.
Beschluss Nr. 29/05/25
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltungen
mehrheitlich
| Zu TOP 12.1: | 1. Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Barchfeld- Immelborn 2. Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2022 |
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn stellt die Jahresrechnung 2022 gemäß Erläuterungsbericht und Anlagen fest. |
Beschluss Nr. 30/05/25
Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)
2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn erteilt dem Bürgermeister und der Verwaltung Entlastung für das Haushaltsjahr 2022. |
Beschluss Nr. 31/05/25
Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen)
| Zu TOP 12.2: | Entlastung der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH Bad Salzungen (GEWOG) als Verwalter der kommunalen Wohnungen der Gemeinde Barchfeld-Immelborn für das Abrechnungsjahr 2022 |
Der Gemeinderat beschließt, der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH (GEWOG) Bad Salzungen, als Verwalter der kommunalen Wohnungen Barchfeld- Immelborn, für das Rechnungsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Beschluss Nr. 32/05/25
Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)
| Zu TOP 12.3: | 1. | Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Barchfeld- Immelborn |
|
| 2. | Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023 |
1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn stellt die Jahresrechnung 2023 gemäß Erläuterungsbericht und Anlagen fest. |
Beschluss Nr. 33/05/25
Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)
2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn erteilt dem Bürgermeister und der Verwaltung Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 |
Beschluss Nr. 34/05/25
Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen)
| Zu TOP 12.4: | Entlastung der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH Bad Salzungen (GEWOG) als Verwalter der kommunalen Wohnungen der Gemeinde Barchfeld-Immelborn für das Abrechnungsjahr 2023 |
Der Gemeinderat beschließt, der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH (GEWOG) Bad Salzungen, als Verwalter der kommunalen Wohnungen Barchfeld- Immelborn, für das Rechnungsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Beschluss Nr. 35/05/25
Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)