| In der | |
| Gemeinde | Barchfeld-Immelborn |
| Gemarkung | Barchfeld (1602) Flur 13 |
| Flurstück | 9, 10, 12, 13, 35, 226/34, 263/40, 264/41, 4/3, 142/12, 142/13, 142/15 |
wurde eine Grenzwiederherstellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) durchgeführt.
Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 02.10.2023 bis 02.11.2023 in der Zeit von
Montags bis Donnerstags von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
Freitags von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
in der
Vermessungsstelle Bachmann
Johannisstraße 66
99974 Mühlhausen
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der o.g. Vermessungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Mühlhausen, den 07.09.2023