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Gemeindebote
Ausgabe 9/2023
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Öffentlichen Bekanntmachung über Liegenschaftsvermessung

Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde

Barchfeld-Immelborn

Gemarkung

Barchfeld (1602) Flur 13

Flurstück

9, 10, 12, 13, 35, 226/34, 263/40, 264/41, 4/3, 142/12, 142/13, 142/15

wurde eine Grenzwiederherstellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) durchgeführt.

Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 02.10.2023 bis 02.11.2023 in der Zeit von

Montags bis Donnerstags von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr und

Freitags von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr

in der

Vermessungsstelle Bachmann

Johannisstraße 66

99974 Mühlhausen

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der o.g. Vermessungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Mühlhausen, den 07.09.2023