Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) vom 02.03.2009 (GVBl. S. 65) in der zurzeit geltenden Fassung sind Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzungen des Wahlausschusses in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen. Hierauf Bezug nehmend werden folgende Sitzungen des Wahlausschusses der Gemeinde Kyffhäuserland, die nach derzeitiger Sachlage absehbar sind, öffentlich bekanntgemacht:
| 1. | 11.02.2025 17:00 Uhr, Orangerie Bendeleben, OT Bendeleben, Burgstraße 4, 99707 Kyffhäuserland | |
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| Tagesordnung: | |
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| 1. | Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit nach § 1 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 530) in der zurzeit geltenden Fassung |
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| 2. | Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| 3. | Feststellung der Tagesordnung und Abstimmung |
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| 4. | Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Kyffhäuserland eingereichten Wahlvorschläge |
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| 5. | Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Kyffhäuserland nach § 24 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG |
| 2. | 18.02.2025 17:00 Uhr, Orangerie Bendeleben, OT Bendeleben, Burgstraße 4, 99707 Kyffhäuserland | |
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| (Die unter Ziffer 2 angeführte Sitzung erfolgt ausschließlich nur in dem Fall, wenn der Wahlausschuss in der unter der lfd. Nr. 1 bezeichneten Sitzung einen eingereichten Wahlvorschlag ganz oder teilweise für ungültig erklärt.) | |
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| Tagesordnung: | |
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| 1. | Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| 2. | Feststellung der Tagesordnung und Abstimmung |
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| 3. | Beschlussfassung über die durch die von der ganz oder teilweisen Ungültigkeitserklärung des Wahlvorschlages für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Kyffhäuserland betroffenen Partei oder Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen. |
| 3. | 18.03.2025 17:00 Uhr, Orangerie Bendeleben, OT Bendeleben, Burgstraße 4, 99707 Kyffhäuserland | |
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| Tagesordnung: | |
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| 1. | Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| 2. | Feststellung der Tagesordnung und Abstimmung |
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| 3. | Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Kyffhäuserland sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das Wahlgebiet |
| 4. | 01.04.2025 17:00 Uhr, Orangerie Bendeleben, OT Bendeleben, Burgstraße 4, 99707 Kyffhäuserland | |
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| (Die unter Ziffer 4 angeführte Sitzung erfolgt ausschließlich nur in dem Fall, wenn am Wahltag (16.03.2025) kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und am 30.03.2025 eine Stichwahl unter den zwei Personen stattzufinden hat, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.) | |
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| Tagesordnung: | |
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| 1. | Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| 2. | Feststellung der Tagesordnung und Abstimmung |
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| 3. | Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Stichwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Kyffhäuserland sowie Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl für das Wahlgebiet |
Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich.
Sofern sich Änderungen an den aufgeführten Terminen ergeben sollten bzw. zusätzliche Sitzungen des Wahlausschusses zu erfolgen haben, werden diese kurzfristig durch öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise oder durch öffentliche Bekanntmachung im Heimatblatt der Gemeinde Kyffhäuserland bekannt gegeben.