Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat die Gemeinde Kyffhäuserland in der Sitzung am 21.11.2024 mit Beschluss Nr. 09-04/2024 die folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
1. Änderung der Hauptsatzung der
Gemeinde Kyffhäuserland vom 21.11.2024
§ 14 erhält folgenden neuen Absatz:
(11) Der Gemeindewegewart erhält für seine Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 Euro pro Monat.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe in Kraft.
ausgefertigt am: 06.12.2024
K. Hoffmann — Siegelabdruck
Bürgermeister