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Das Heimatblatt
Ausgabe 10/2025
Bekanntmachungen von Behörden und Einrichtungen
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Bekanntmachungen von Behörden und Einrichtungen

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Referat 45 - Wasserbau stellte beim TLUBN, Referat 52 einen Antrag auf Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für das Projekt „Wipper, Berka/Wipper, Initiieren einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. Hochwasserschutz“ im Kyffhäuserkreis, in den Gemeinden Berka/Wipper und Hachelbich, in den Gemarkungen Berka und Hachelbich. Für dieses Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Das TLUBN ist in diesem Planfeststellungsverfahren Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Wesentliche Inhalte der technischen und der umwelt- und naturschutzfachlichen Planunterlagen sind folgende:

 — 

1.

Der Antrag auf Zulassung und die Planunterlagen zum Vorhaben werden in der Zeit vom

13. Oktober 2025 bis einschließlich

12. November 2025

-

in der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland

Montag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag

von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

-

in der Stadtverwaltung Sondershausen, Markt 7, 99706 Sondershausen

Montag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

-

im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Referat 52, Harry-Graf-Kessler-Straße 1, 99423 Weimar, Zimmer 1810

Montag

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Mittwoch

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt.

2.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bei den vorgenannten Stellen bis einschließlich 12. Dezember 2025 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Etwaige Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen nach § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i. V. m. § 73 Abs. 4 Satz 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind bei den vorgenannten Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

3.

Rechtzeitig und formgerecht erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gegeben. Die Erörterung ist nicht öffentlich. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.

4.

Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können die Personen, die Einwendungen erhoben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von den Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.

5.

Kosten, die durch Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen entstehen, können nicht erstattet werden.

6.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Antragsunterlagen werden auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) auf der Seite „Amtliche Bekanntmachungen“ sowie im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht.

Jena, den 22.08.2025

Thüringer Landesamt für Umwelt,

Bergbau und Naturschutz

Der Präsident

In Vertretung

Andrea Manz