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Das Heimatblatt
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde

In der Gemeinde Kyffhäuserland wird zum 01.01.2026 für die Dauer von fünf Jahren ein Schiedsmann bzw. eine Schiedsfrau sowie ein stellvertretender Schiedsmann bzw. eine stellvertretende Schiedsfrau (Schiedspersonen) gesucht.

Schiedsmänner bzw. Schiedsfrauen spielen in unserem Rechtssystem eine wichtige Rolle. Zu ihren Aufgaben gehört u.a. die Schlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, als auch in Strafsachen. Dabei sind die Schiedsleute ehrenamtlich tätig.

Welche Voraussetzungen muss eine Schiedsperson erfüllen? Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, d.h. man darf z.B. nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen. Außerdem sollte sie das 30. Lebensjahr vollendet haben und wenn möglich nicht älter als 70 Jahre alt sein. Die Schiedsperson muss zudem in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnen.

Welche Kenntnisse und Ausbildung benötigt man für dieses Ehrenamt? Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Mitzubringen sind aber: Gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld, psychische Belastbarkeit und die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen.

Die Schiedspersonen werden vom Gemeinderat für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Für dieses Ehrenamt erforderliches Fachwissen wird u.a. vermittelt durch Schiedsamtsseminare und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.

Den Schiedspersonen wird als ehrenamtlich Tätige Personen eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Eine Wiederwahl bereits tätiger Schiedspersonen ist zulässig.

Eine kurze Bewerbung mit Anschreiben und Lebenslauf ist vorerst ausreichend. Dieses schicken Sie bitte bis zum 24. Oktober 2025 unter Angabe „Bewerbung als Schiedsmann bzw. Schiedsfrau“ schriftlich an die

Gemeinde Kyffhäuserland

Hauptamt „Bewerbung Schiedsstelle“

Neuendorfstraße 03

99707 Kyffhäuserland

Geben Sie bitte in der Bewerbung Ihre Telefonnummer(n) an.

Weiter Führende Informationen finden Sie unter:

Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden

(Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchStG -)

https://justiz.thueringen.de/themen/ehrenamt/schiedsleute/

www.schiedsämter.de

Knut Hoffmann

Bürgermeister