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Das Heimatblatt
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde
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Öffentliche Bekannmachung Hundesteuer

Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 im Gebiet der Gemeinde Kyffhäuserland durch öffentliche Bekanntmachung

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Hundesteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2024 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 durch diese öffentliche Bekanntmachung nach dem zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt. Die Hundesteuer ist zu den aus dem zuletzt ergangenen Bescheid unter „Hundesteuer ab, Fälligkeit Folgejahre“ festgesetzten Terminen für das Jahr 2024 zu entrichten. Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2024 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.

Diese Steuerfestsetzung hat mit der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtwirkung eines schriftlichen Hundesteuerbescheides.

Zahlungsaufforderung:

Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Hundesteuer erteilt haben, werden gebeten, die Hundesteuer 2024 - wie im zuletzt ergangen Bescheid festgesetzt - zu entrichten.

Konto der Gemeinde Kyffhäuserland:

Kyffhäusersparkasse

BIC: HELADEF1KYF

IBAN: DE20 8205 5000 0085 0003 29

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Kyffhäuserland, OT Bendeleben, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bitte beachten Sie:

Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.

Knut Hoffmann

Bürgermeister