Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner 09. Sitzung am 11. September 2025 mit Beschluss Nr. 07-09/2025 und 08-09/2025 die Haushaltssatzung 2025 sowie den Finanzplan mit Investitionsprogramm der Gemeinde Kyffhäuserland beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist diese der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises zur Anzeige vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 02. Oktober 2025 (AZ: L.3.1-2010-GV085-03/25), Posteingang bei der Gemeinde Kyffhäuserland 09. Oktober 2025, erteilt und die vorzeitige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO zugelassen.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kyffhäuserland für das Haushaltsjahr 2025 wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt im Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland „Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland - Das Heimatblatt “ öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Kyffhäuserland unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO bis zum 21. November 2025 während der Dienstzeiten:
| Montag: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 bis 11:00 Uhr |
in der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland in Zimmer Nr.: 1 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird der Haushaltsplan zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienstzeit zur Verfügung gehalten.
Kyffhäuserland, den 10.10.2025
Gez. K. Hoffmann
Bürgermeister
Aufgrund der §§ 55 und 57 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288)
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.856.216 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.839.507 EUR |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 EUR festgesetzt.
§ 4¹
-nicht belegt-
§ 5
| 1. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 720.000 EUR festgesetzt. |
| 2. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschafts- und Erfolgsplan des Eigenbetrieb „Barbarossahöhle“ wird auf 40.000 € festgesetzt. |
§ 6
-nicht belegt-
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
ausgefertigt:
Kyffhäuserland, 10. Oktober 2025
Knut Hoffmann
Bürgermeister
¹ nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 300 v. H. |
|
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v. H. | |
gemäß Gemeinderatsbeschluss 10-04/2024 vom 21.11.2024 - Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Kyffhäuserland.