Flurbereinigungsbereich Nordthüringen
Franz-Weinrich-Straße 24
37339 Leinefelde-Worbis — Leinefelde-Worbis, 30.09.2025
Es ist beabsichtigt, in Teilen der Gemeinden Sondershausen und Kyffhäuserland ein Flurbereinigungsverfahren gemäß § 87 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. 1, S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2835), einzuleiten.
Das vorgesehene Verfahrensgebiet umfasst Teile der Gemarkungen Berka, Flur 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und Hachelbich Flur 8, 9, 10.
In der Übersichtskarte ist das vorgesehene Verfahrensgebiet dargestellt.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Verfahrens zweckmäßig ist.
Die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum vorgesehenen Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Eigentümer an selbständigem Gebäude- und Anlageneigentum werden hiermit als künftige Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren gemäß § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz zu einer
AUFKLÄRUNGSVERSAMMLUNG
eingeladen, die
am Dienstag, den 02.12.2025
um 18.00 Uhr
in der Gemeindegaststätte „Dorfkrug"
Heerstraße 20 in 99706 Sondershausen OT Berka
stattfindet.
In dieser Versammlung wird das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Nordthüringen die voraussichtlichen Teilnehmer eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie die voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichten.
Leinefelde-,Worbis, den 30.09.2025
Christian Löffelholz
Referatsleiter TLBG