Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Hundesteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2025 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025 durch diese öffentliche Bekanntmachung nach dem zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt. Die Hundesteuer ist zu den aus dem zuletzt ergangenen Bescheid unter „Hundesteuer ab, Fälligkeit Folgejahre“ festgesetzten Terminen für das Jahr 2025 zu entrichten. Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2025 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.
Diese Steuerfestsetzung hat mit der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtwirkung eines schriftlichen Hundesteuerbescheides.
Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Hundesteuer erteilt haben, werden gebeten, die Hundesteuer 2025 - wie im zuletzt ergangen Bescheid festgesetzt - zu entrichten.
Konto der Gemeinde Kyffhäuserland:
|
| Kyffhäusersparkasse |
|
| BIC: HELADEF1KYF |
|
| IBAN: DE20 8205 5000 0085 0003 29 |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Kyffhäuserland, OT Bendeleben, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie:
Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.
Knut Hoffmann
Bürgermeister