Bekanntlich dürfen Privatpersonen, die mindestens 18 Jahre alt sind, in der Zeit vom 31.12. bis zum 01.01. des Folgejahres ohne gesonderte Genehmigung sogenannte Kleinfeuerwerke abbrennen. Diese Regelung gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Wir bitten alle Einwohner darauf zu achten, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten ist.
M. Byrenheid
Ordnungsamt Gemeinde Kyffhäuserland