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Das Heimatblatt
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde

In den nächsten Wochen werden im Rahmen der Umsetzung der Grundsteuerreform die Grundsteuerbescheide zum 01.01.2025 ergehen.

Um den Ablauf bei der Erstellung der Grundsteuerbescheide bestmöglich zu gestalten und um Missverständnissen vorzubeugen, seien in Folgendem einige Sachverhalte, die zur Erstellung der Bescheide führen, erläutert.

1.

Alle Grundsteuerbescheide werden zum Stichtag 01.01.2022 auf Grundlage der durch das Finanzamt zur Verfügung gestellten Daten erstellt und spiegeln damit die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen rechtlichen Verhältnisse wieder.

2.

Etwaige Änderungen der Eigentumsverhältnisse zwischen dem 01.01.22 und dem Erstellungsdatum des Grundsteuerbescheides wurden durch das zuständige Finanzamt noch nicht berücksichtigt, was letztlich möglicherweise zu einem falschen Ausweisen des Eigentümers führt.

3.

Für falsch erstellte Bescheide aufgrund eines zwischenzeitlich eingetretenen Todesfalls, der noch nicht durch die Gemeinde erfasst wurde, bitten wir um Verständnis.

Bitte teilen Sie uns in diesem Fall die Zustelladresse eines Erben mit.

4.

Für Grundstücke, für die erstmalig der Grundsteuerbescheid erstellt wird, sind nicht automatisch SEPA-Lastschriftmandate aus bereits zum gleichen Eigentümer vorhandenen Grundsteuern zur Zahlung hinterlegt. Der Zahlungsweg für die Grundsteuern ist für jedes Grundstück einzeln zu vereinbaren.

Zu diesem Zweck stehen entsprechende Formulare für die Erteilung einer SEPA-Lastschriftmandats unter https://kyffhaeuser-land.de/de/buergerservice/wo-finde-ich-was/sepa-lastschriftmandat.html zur Verfügung oder liegen in unseren Geschäftsräumen während der Sprechzeiten aus.

Selbstverständlich stehen die Mitarbeiter der Verwaltung der Gemeinde Kyffhäuserland jederzeit gern telefonisch oder persönlich für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung.

Kommen Sie gern auf uns zu.

Sophie Handke

Steuern und Abgaben