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Das Heimatblatt
Ausgabe 14/2024
Bekanntmachungen von Behörden und Einrichtungen
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Bekanntmachungen von Behörden und Einrichtungen

Nutzungsplan für den Standortübungsplatz Bad Frankenhausen

hier: Schießwarnung Monat Dezember 2024

1.

Es ist verboten,

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den Standortübungsplatz unbefugt zu betreten,

-

sich Munition und Munitionsteile widerrechtlich anzueignen,

-

sowie Blindgänger zu berühren.

Es besteht Lebensgefahr!

2.

Ausnahmegenehmigungen zum Betreten des StOÜbPl sind ausschließlich bei Fw StOAngel, Kyffhäuser-Kaserne, 06567 Bad Frankenhausen, oder telefonisch unter Telefon-Nr.: 034671/53 - 4025/4026 zu beantragen.

3.

Vorsicht!

Blindgänger, Übungen von Kampffahrzeugen Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr auf dem Standortübungsplatz.

4.

Fundorte von Blindgängern sind zu kennzeichnen und unverzüglich dem Fw StOAngel zu melden.

5.

Gesperrte Geländeteile sind durch:

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Schranken,

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gesetzte rote Flaggen,

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Verbotsschilder und Absperrposten,

gekennzeichnet und dürfen in keiner Weise betreten werden.

6.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dem Verbot eine militärische Anlage betritt, handelt ordnungswidrig nach dem Paragraph 114 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.

Jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht.

Im Auftrag

Im Original gezeichnet

Keil

Stabsfeldwebel und Fw StOAngel

Warnzeiten für den Standortübungsplatz Bad Frankenhausen im Monat Dezember 2024

Schießzeiten können sich täglich ändern.