Die Gemeinde Kyffhäuserland und die Stadt Bad Frankenhausen haben eine Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes (Zweckvereinbarung Standesamt) geschlossen.
Das Landratsamt Kyffhäuserkreis als untere Rechtsaufsichtsbehörde hat die Zweckvereinbarung gem. § 11 Abs. 2 i.V.m. § 46 Abs.1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit mit Bescheid vom 09.01.2025 genehmigt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Zweckvereinbarung und ihrer Genehmigung erfolgte am 16.01.2025 auf der Internetseite des Kyffhäuserkreises - www.kyffhaeuser.de.
Die Zweckvereinbarung ist unter dem folgenden Link - https://www.kyffhaeuser.de/service-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachung/
zu finden und digital abrufbar.
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit weise ich auf die durch das Landratsamt Kyffhäuserkreis durchgeführte Veröffentlichung hin.
Kyffhäuserland, 17.01.2025
gez. Knut Hoffmann
Bürgermeister