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Das Heimatblatt
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde
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Ratssitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kyffhäuserland vom 11.12.2025

Beschluss-Nr.: 01-11/2025:

Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig die Tagesordnung.

Beschluss-Nr.: 02-11/2025:

Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.12.2025.

Beschluss-Nr.: 03-11/2025:

Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates beschließen mehrheitlich die Widmung der der Flurstücke Gemarkung Badra Flur 7-900 und 8-901; Gemarkung Steinthaleben Flur 4-336 und 4-337 als Gemeindestraße.

Beschluss-Nr.: 04-11/2025:

Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates beschließen mehrheitlich die Vergabe der vorgezogenen Holzungsarbeiten im Verlauf des Pfannenspringgrabens an die Fa. Gebhardt Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co.KG, Feldstraße 5 in 06567 Bad Frankenhausen zu einem Angebotspreis von 26.780,95 €.

Beschluss-Nr.: 05-11/2025:

Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig die Vergabe der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Kyffhäuserland an das Büro RMSCZ Ingenieurbüro, Dorfanger 04 in 07318 Saalfeld mit einem Angebotspreis von 17.243,10 €.

Beschluss-Nr.: 06-11/2025:

Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2025 in der Haushaltsstelle 59200.94000 Radweg Kyffhäuserland in Höhe von 283.110,43 € in Folge erhöhter Kosten. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 59200.36100 Radweg Kyffhäuserland, Zuwendungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Land) in Höhe von 78.000,00 € und Minderausgaben in der Haushaltsstelle 63070.94000 Straßenbaumaßnahme Ortsteil Seega in Höhe von 160.110,43 €

Beschluss-Nr.: 07-11/2025:

Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates beschließen mehrheitlich den Abschluss des Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde und der Windpark Kyffhäuserland GmbH & Co.KG zu den vorgelegten Bedingungen und ermächtigt den Bürgermeister den Vertrag auszufertigen.