der Gemeinderat hat am 06.11.2025 Herrn Joachim Bertuch aus dem Ortsteil Badra und Frau Silke Heinrich aus Hachelbich erneut zu den Schiedspersonen für die Gemeinde Kyffhäuserland gewählt.
Die Grundlage der Tätigkeit als Schiedspersonen bildet das Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden und die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Justiz- und Innenministeriums. Beide Vorschriften sind im Internet abrufbar.
Bereits seit 2021 sind beide als Schiedspersonen in den Ortsteilen der Gemeinde im Einsatz und haben die gemeindliche Schiedsstelle aufgebaut und als gemeindlichen Bestandteil initiiert.
Die Wiederwahl bekräftigt ihr Engagement für die Beilegung bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten, die auch zivilrechtliche Ansprüche genannt werden.
Dazu zählen:
| - | Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, z.B. Zahlungsansprüche aus Kauf, Pacht, Miete, Darlehn, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag usw.) |
| - | Schadensersatz aus solchen Geschäften und deliktischen Handlungen (z.B. Ordnungswidrigkeiten, Straftaten) |
| - | Schmerzensgeld |
| - | Herausgabe, - Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche |
| - | Nachbarschaftsstreitigkeiten |
Die Schiedsstelle ist nicht zuständig z.B. in Testamentssachen, Nachlassangelegenheiten, registerrechtlichen und grundbuchrechtlichen Angelegenheiten, Wohnungseigentumssachen (sofern es keine Zahlungsansprüche sind), Beurkundungs- und Beglaubigungsangelegenheiten, Familiensachen, Arbeitsrechtssachen und Angelegenheiten, an denen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts z.B. Gemeinde, Land usw. beteiligt ist.
Die Schiedsstelle wird auch als Vergleichsbehörde für gesetzlich dazu vorgesehene Straftaten zur außergerichtlichen Erledigung eines Strafverfahrens tätig werden, z.B. bei:
| - | Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) |
| - | Beleidigung (§§ 185, 186, 187, 188, 189 StGB) |
| - | Körperverletzung (§§ 223, 229 StGB) |
| - | Bedrohung (§ 241 StGB) |
| - | Sachbeschädigung (§ 303 StGB) |
Einigen sich die Parteien in der Schlichtungsverhandlung auf Streitbeilegung und Schadensausgleich (Sühne), ist die Strafsache erledigt. Andernfalls erteilt die Schiedsperson eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit. Nun kann Privatklage bei vorheriger Strafantragstellung erhoben werden.
Wir wünschen beiden Schiedsleuten eine gute weitere Ehrenamtsperiode und allzeit ein glückliches Händchen bei ihren Entscheidungen.
Die Schiedsstelle behält ihren Sitz im Ortsteil Bendeleben, im Mehrgenerationenhaus neben der Gemeindeverwaltung in der Burgstraße 4 über der Bücherei. Dienst- und Sprechzeiten finden Sie wie gewohnt im Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland.
Knut Hoffmann
Bürgermeister