Auf Grundlage des § 47 Abs. 1 Thüringer Jagdgesetz bestellt die Untere Jagdbehörde für ihren Zuständigkeitsbereich für die Dauer von 5 Jahren Wildschadenschätzer.
Ihre Motivation und Interesse gilt einer gütlichen Einigung zwischen Landwirten/Waldbesitzern und Jagdpächtern im Wildschadenfall.
Es gibt keine speziellen Voraussetzungen bzw. es ist keine spezielle Ausbildung vorgeschrieben, aber fachliche jagdliche oder landwirtschaftliche Kenntnisse sind wünschenwert. Schulungen werden über die Untere Jagdbehörde angeboten.
Der Schätzer ermittelt die Wildschadenshöhe nach § 29 BJagdG, falls keine gütliche Einigung erzielt wird.
Die wichtigste Voraussetzung ist die Bestätigung der Bereitschaft zur objektiven und unparteiischen Schadensermittlung.
Sollte Ihrerseits Interesse geweckt sein, reicht ein kurzes Bewerbungsschreiben an die Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 03 in 99707 Kyffhäuserland oder gern per Mail info@kyffhaeuserland.de.
Knut Hoffmann
Bürgermeister