Standort Sondershausen
Standortältester
Die Bundeswehr nutzt den Standortübungsplatz SONDERSHAUSEN intensiv für Ausbildung und Übung. Die Grenzen dieses Standortübungsplatzes und der Ausbildungsanlagen sind mit Warnungstafeln gekennzeichnet, die die Gebiete deutlich als militärischen Sicherheitsbereich ausweisen und darauf hinweisen, dass unbefugtes Betreten verboten ist und Zuwiderhandlungen verfolgt werden. Das gilt auch für Straßen/Wege innerhalb des Standortübungsplatzes.
Die Warntafeln haben folgenden Wortlaut auf der dem
Platz abgewandten Seite:
|
| Militärischer Sicherheitsbereich |
|
| Grenze des Standortübungsplatzes |
|
| Schieß- und Übungsbetrieb |
|
| Blindgänger! Lebensgefahr! |
|
| Unbefugtes Betreten des Platzes |
|
| ist verboten und wird |
|
| strafrechtlich verfolgt. |
|
| Die Standortälteste/Der Standortälteste |
Platz zugewandten Seiten:
|
| Grenzen des militärischen Sicherheitsbereiches |
|
| Berühren und Aneignen von Gerät, |
|
| Munition und Munitionsteilen |
|
| ist verboten! |
|
| Die Standortälteste/Der Standortälteste |
Somit ist das Betreten des Standortübungsplatzes verboten!
Das Betretungsverbot dient sowohl dem Schutz der Soldatinnen und Soldaten als auch dem Schutz der Zivilbevölkerung vor möglichen Gefährdungen durch den Ausbildungs- und Übungsbetrieb und die Belastung durch Munition.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dem Verbot eine militärische Anlage betritt, handelt ordnungswidrig nach Paragraph 114 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht.
Die Schießanlage auf dem Standortübungsplatz Sondershausen wird deutlich intensiver als in der Vergangenheit im scharfen Schuss genutzt.
Der Schießbetrieb wird durch rote Warnleuchten/Flaggen und geschlossene Schranken angezeigt.
Die Gefahrenbereiche sind mit rot/weißen Pfählen und Warnschildern
Halt!
Scharfschießen!
Lebensgefahr!
Der Standortälteste
gekennzeichnet.
Schießzeiten:
| Montag bis Donnerstag | 07.00 - 17.30 Uhr |
| Montag und Donnerstag | 18.00 - 01.00 Uhr |
| Freitag | 07.00 - 14.00 Uhr |
| Samstag (bei Bedarf) | 08.00 - 14.00 Uhr |
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Für mich als Standortältester Sondershausen gibt es bei Verstößen gegen das Verbot des Betretens auf Grund der immer noch bestehenden Gefährdungen auf dem Standortübungsplatz Sondershausen keinen Handlungsspielraum bei der strafrechtlichen Verfolgung.
Die Durchsetzung der Gesetze und Verordnungen dient allein Ihrer Sicherheit und der Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten, die auf dem Standortübungsplatz Sondershausen üben und ausgebildet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Original gezeichnet
Faul
Oberstleutnant