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Das Heimatblatt
Ausgabe 4/2023
Bekanntmachungen von Behörden und Einrichtungen
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Karl-Günther-Kaserne

Standort Sondershausen

Standortältester

Die Bundeswehr informiert

Die Bundeswehr nutzt den Standortübungsplatz SONDERSHAUSEN intensiv für Ausbildung und Übung. Die Grenzen dieses Standortübungsplatzes und der Ausbildungsanlagen sind mit Warnungstafeln gekennzeichnet, die die Gebiete deutlich als militärischen Sicherheitsbereich ausweisen und darauf hinweisen, dass unbefugtes Betreten verboten ist und Zuwiderhandlungen verfolgt werden. Das gilt auch für Straßen/Wege innerhalb des Standortübungsplatzes.

Die Warntafeln haben folgenden Wortlaut auf der dem

Platz abgewandten Seite:

Militärischer Sicherheitsbereich

Grenze des Standortübungsplatzes

Schieß- und Übungsbetrieb

Blindgänger! Lebensgefahr!

Unbefugtes Betreten des Platzes

ist verboten und wird

strafrechtlich verfolgt.

Die Standortälteste/Der Standortälteste

Platz zugewandten Seiten:

Grenzen des militärischen Sicherheitsbereiches

Berühren und Aneignen von Gerät,

Munition und Munitionsteilen

ist verboten!

Die Standortälteste/Der Standortälteste

Somit ist das Betreten des Standortübungsplatzes verboten!

Das Betretungsverbot dient sowohl dem Schutz der Soldatinnen und Soldaten als auch dem Schutz der Zivilbevölkerung vor möglichen Gefährdungen durch den Ausbildungs- und Übungsbetrieb und die Belastung durch Munition.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dem Verbot eine militärische Anlage betritt, handelt ordnungswidrig nach Paragraph 114 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht.

Die Schießanlage auf dem Standortübungsplatz Sondershausen wird deutlich intensiver als in der Vergangenheit im scharfen Schuss genutzt.

Der Schießbetrieb wird durch rote Warnleuchten/Flaggen und geschlossene Schranken angezeigt.

Die Gefahrenbereiche sind mit rot/weißen Pfählen und Warnschildern

Halt!

Scharfschießen!

Lebensgefahr!

Der Standortälteste

gekennzeichnet.

Schießzeiten:

Montag bis Donnerstag

07.00 - 17.30 Uhr

Montag und Donnerstag

18.00 - 01.00 Uhr

Freitag

07.00 - 14.00 Uhr

Samstag (bei Bedarf)

08.00 - 14.00 Uhr

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Für mich als Standortältester Sondershausen gibt es bei Verstößen gegen das Verbot des Betretens auf Grund der immer noch bestehenden Gefährdungen auf dem Standortübungsplatz Sondershausen keinen Handlungsspielraum bei der strafrechtlichen Verfolgung.

Die Durchsetzung der Gesetze und Verordnungen dient allein Ihrer Sicherheit und der Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten, die auf dem Standortübungsplatz Sondershausen üben und ausgebildet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Original gezeichnet

Faul

Oberstleutnant