zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Kyffhäuserland, der Ortsteilratsmitglieder der Ortsteile mit Ortsteilverfassung: Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben und der Ortsteilbürgermeister der Ortsteile mit Ortsteilverfassung: Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben der Gemeinde Kyffhäuserland.
Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) vom 02.03.2009 (GVBl. S. 65) in der zurzeit geltenden Fassung sind Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzungen des Wahlausschusses in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen.
Hierauf Bezug nehmend werden folgende Sitzungen des Wahlausschusses der Gemeinde Kyffhäuserland, die nach derzeitiger Sachlage absehbar sind, öffentlich bekanntgemacht:
| 1. | 23.04.2024 17:00 Uhr, Orangerie Bendeleben, OT Bendeleben, Burgstraße 4, 99707 Kyffhäuserland |
| Tagesordnung: | ||
| 1. | Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit nach § 1 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 530) in der zurzeit geltenden Fassung |
| 2. | Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Feststellung der Tagesordnung und Abstimmung |
| 4. | Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Kyffhäuserland eingereichten Wahlvorschläge |
| 5. | Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Listenverbindungen und Beschlussfassung über ihre Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Kyffhäuserland (§ 4 Abs. 5 Nr. 1, § 17 Abs. 3 und 4 ThürKWG) |
| 6. | Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder des jeweiligen Ortsteils mit Ortsteilverfassung Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben der Gemeinde Kyffhäuserland jeweils eingereichten Wahlvorschläge |
| 7. | Prüfung und Beschlussfassung über ihre Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder des jeweiligen Ortsteils mit Ortsteilverfassung Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben der Gemeinde Kyffhäuserland (§ 4 Abs. 5 Nr. 1, § 17 Abs. 4 ThürKWG) |
| 8. | Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die Wahl der Ortsteilbürgermeister des jeweiligen Ortsteils mit Ortsteilverfassung Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben der Gemeinde Kyffhäuserland jeweils eingereichten Wahlvorschläge |
| 9. | Prüfung und Beschlussfassung über ihre Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsteilbürgermeister des jeweiligen Ortsteils mit Ortsteilverfassung Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben der Gemeinde Kyffhäuserland nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG. |
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| 2. | 30.04.2024 17:00 Uhr, Orangerie Bendeleben, OT Bendeleben, Burgstraße 4, 99707 Kyffhäuserland (Die unter Ziffer 2 angeführte Sitzung erfolgt ausschließlich nur in dem Fall, wenn der Wahlausschuss in der unter der lfd. Nr. 1 bezeichneten Sitzung einen eingereichten Wahlvorschlag ganz oder teilweise für ungültig erklärt.) | |
| Tagesordnung: | ||
| 1. | Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Feststellung der Tagesordnung und Abstimmung |
| 3. | Beschlussfassung über die durch die von der ganz oder teilweisen Ungültigkeitserklärung des Wahlvorschlages oder Listenverbindungen für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Kyffhäuserland betroffenen Partei oder Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen |
| 4. | Beschlussfassung über die durch die von der ganz oder teilweisen Ungültigkeitserklärung des Wahlvorschlages für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder der Ortsteile mit Ortsteilverfassung Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben der Gemeinde Kyffhäuserland betroffenen Partei oder Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen |
| 5. | Beschlussfassung über die durch die von der ganz oder teilweisen Ungültigkeitserklärung des Wahlvorschlages für die Wahl der Ortsteilbürgermeister der Ortsteile mit Ortsteilverfassung Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben der Gemeinde Kyffhäuserland betroffenen Partei oder Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen |
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| 3. | 28.05.2024 17:00 Uhr, Orangerie Bendeleben, OT Bendeleben, Burgstraße 4, 99707 Kyffhäuserland |
| Tagesordnung: | ||
| 1. | Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Feststellung der Tagesordnung und Abstimmung |
| 3. | Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Kyffhäuserland sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das Wahlgebiet (§ 4 Abs. 5 Nr. 2, § 9 Abs. 5 ThürKWG, § 47 ThürKWO) |
| 4. | Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl der Ortsteilratsmitglieder des Ortsteils mit Ortsteilverfassung Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben der Gemeinde Kyffhäuserland sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das jeweilige Wahlgebiet (§ 4 Abs. 5 Nr. 2, § 9 Abs. 5 ThürKWG, § 47 ThürKWO) |
| 5. | Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl der Ortsteilbürgermeister des Ortsteils mit Ortsteilverfassung Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben der Gemeinde Kyffhäuserland sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das jeweilige Wahlgebiet (§ 4 Abs. 5 Nr. 2, § 9 Abs. 5 ThürKWG, § 47 ThürKWO) |
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| 4. | 11.06.2024 17:00 Uhr, Orangerie Bendeleben, OT Bendeleben, Burgstraße 4, 99707 Kyffhäuserland (Die unter Ziffer 4 angeführte Sitzung erfolgt ausschließlich nur in dem Fall, wenn am Wahltag (26.05.2024) kein Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils mit Ortsteilverfassung Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält und am 09.06.2024 eine Stichwahl unter den zwei Personen stattzufinden hat, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.) |
| Tagesordnung: | ||
| 1. | Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Feststellung der Tagesordnung und Abstimmung |
| 3. | Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Stichwahl der Ortsteilbürgermeister des Ortsteils mit Ortsteilverfassung Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben der Gemeinde Kyffhäuserland sowie Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl für das Wahlgebiet (§ 4 Abs. 5 Nr. 2, § 9 Abs. 5 ThürKWG, § 47 ThürKWO, § 48a Abs. 5 ThürKWO). |
Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich.
Sofern sich Änderungen an den aufgeführten Terminen ergeben sollten bzw. zusätzliche Sitzungen des Wahlausschusses zu erfolgen haben, werden diese kurzfristig durch öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise oder durch öffentliche Bekanntmachung im Heimatblatt der Gemeinde Kyffhäuserland bekannt gegeben.
Kyffhäuserland, 28. März 2024
Gez. R. Kaufmann
Wahlleiterin Gemeinde Kyffhäuserland