Die Gemeinde Kyffhäuserland und die Stadt Bad Frankenhausen haben eine Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes (Zweckvereinbarung Standesamt) geschlossen.
Das Landratsamt Kyffhäuserkreis als untere Rechtsaufsichtsbehörde hat die Zweckvereinbarung gem. § 11 Abs. 2 i.V.m. § 46 Abs.1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit mit Bescheid vom 23.02.2024 genehmigt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Zweckvereinbarung und ihrer Genehmigung erfolgte im Amtsblatt des Kyffhäuserkreises Nr. 06/2024 vom 25.03.2024. Das Amtsblatt ist auf der Innenseite des Kyffhäuserkreises unter www.kyffhaeuser.de unter Rubrik „Amtsblatt“ digital abrufbar.
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit weise ich auf die durch das Landratsamt Kyffhäuserkreis durchgeführte Veröffentlichung hin.
Kyffhäuserland, 02.04.2024
gez. Knut Hoffmann
Bürgermeister