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Das Heimatblatt
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung von Flurstücken

der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde

Kyffhäuserland

Gemarkung

Günserode

Flur 4

Flurstück 748/361

wurde eine Grenzwiederherstellung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 26.05.2023 bis 26.06.2023

in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

in den Räumen der Vermessungsstelle ÖbVI H.Wyrfel, Bahnhofstr. 2, 99610 Sömmerda eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle ÖbVI H.Wyrfel, Bahnhofstr. 2, 99610 Sömmerda schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Sömmerda, 26.04.2023

Gez. Unterschrift

H. Wyrfel

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur