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Das Heimatblatt
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Kyffhäuserland, sowie für die Wahl der Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben, sowie für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben

Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Kyffhäuserland

Der Wahlausschuss der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder im Kyffhäuserland als gültig zugelassen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden.

Folgende Wahlvorschläge sind als gültig zugelassen worden:

Die Reihenfolge der aufgeführten Wahlvorschläge ergibt sich aus § 18 Abs. 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG).

Die Wahl der Gemeinderatsmitglieder findet als Verhältniswahl statt.

Jeder Wähler hat 3 Stimmen.

Kyffhäuserland, den 23.04.2024

gez. Kaufmann

Wahlleiterin