Die Wahl wird als Mehrheitswahl (§ 18 Abs. 3 ThürKWG) ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/Bewerberinnen durchgeführt.
Jeder Wähler hat 1 Stimme.
Es ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Der Wähler/Die Wählerin vergibt seine/ihre Stimme dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.
Kyffhäuserland, den 23.04.2024
gez. Kaufmann
Wahlleiterin