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Das Heimatblatt
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde
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Für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Bendeleben

Die Wahl wird als Mehrheitswahl (§ 18 Abs. 3 ThürKWG) ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/Bewerberinnen durchgeführt.

Jeder Wähler hat 1 Stimme.

Es ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Der Wähler/Die Wählerin vergibt seine/ihre Stimme dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Kyffhäuserland, den 23.04.2024

gez. Kaufmann

Wahlleiterin