Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind, das sind für den Ortsteil mit Ortsteilverfassung Rottleben 6 Stimmen.
Es ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Der Wähler/Die Wählerin vergibt seine/ihre Stimme dadurch, dass er/sie auf dem amtlichen Stimmzettel wählbare Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt.
Kyffhäuserland, den 23.04.2024
gez. Kaufmann
Wahlleiterin