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Das Heimatblatt
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde
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Für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Rottleben

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind, das sind für den Ortsteil mit Ortsteilverfassung Rottleben 6 Stimmen.

Es ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Der Wähler/Die Wählerin vergibt seine/ihre Stimme dadurch, dass er/sie auf dem amtlichen Stimmzettel wählbare Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt.

Kyffhäuserland, den 23.04.2024

gez. Kaufmann

Wahlleiterin