| hier: | Bekanntmachung der Verlängerung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB |
Der Zeitraum der Bereitstellung der Planunterlagen zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Standorten für raumbedeutsame Windenergieanlagen der Gemeinde Kyffhäuserland, bestehend aus der Planzeichnung sowie der textlichen Darstellung, der Begründung einschließlich aller Anlagen und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gemeinde Kyffhäuserland unter der Adresse: https://www.kyffhaeuser-land.de/de/ vom 11.03.2025 bis einschließlich 14.04.2025
wird bis einschließlich 17.04.2025 verlängert.
Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Sekretariat der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
| - | Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima / Luft, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild, Kultur- und sonstigen Sachgütern, |
| - | die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen: Ziele der Raumordnung, Eingriffsausgleichsmaßnahmen, Hinweise zum Artenschutz, Berücksichtigung möglicher Schallemissionen, Truppenübungsplätze, Sonderlandeplatz Bad Frankenhausen, Kulturdenkmale, insbesondere die Kulturerbestandorte Kyffhäuserdenkmal und Schloßberg Sondershausen, seismologische Messstation Klostergut Bonnrode. |
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können von jedermann während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: https://www.kyffhaeuser-land.de/de/). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
(Hoffmann)
Bürgermeister