Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und zum Schutz der Besucher ist der Friedhofsträger entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen.
Die Grabmalstandsicherheitsprüfung muss einmal jährlich (nach der Frostperiode) durch fachkundige Personen durchgeführt werden.
In der Gemeinde Kyffhäuserland ist vorgesehen vom 18.05.-20.05.2026 die Grabmalstandsicherheitsprüfungen auf den Friedhöfen in den Ortsteilen der Gemeinde Kyffhäuserland:
Bendeleben, Göllingen, Günserode, Rottleben, Seega und Steinthaleben
durchzuführen.
Die Prüftermine sind wie folgt angesetzt:
| Montag, den 18.05.2026 | |
| Günserode | ab 09:30 Uhr |
| Seega | ab 11:00 Uhr |
| Dienstag, den 19.05.2026 | |
| Göllingen | ab 10:00 Uhr |
| Rottleben | ab 13:00 Uhr |
| Mittwoch, den 20.05.2026 | |
| Steinthaleben | ab 09:30 Uhr |
| Bendeleben | ab 11:00 Uhr |
Die Termine werden auch auf der Homepage der Gemeinde Kyffhäuserland bekanntgegeben.
Interessierte Bürger können gerne zu den entsprechenden Terminen auf den Friedhöfen anwesend sein und der Prüfung beiwohnen.
Die bereits im Jahr 2025 geprüften Grabstätten werden in diesem Jahr und den darauffolgenden Jahren entsprechend der TA-Grabmal mit 30daN = 30 kg geprüft.
Die Erstprüfung neu errichteter Grabstätten erfolgt mit 50daN = 50 kg.
Gemeindeeigene Grab- und Gedenksteine werden ebenfalls geprüft.
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, keine eigenmächtige Prüfung von Hand an den Grabsteinen vorzunehmen.
Bei Fragen zum Prüfverfahren oder Ähnlichen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung unter Tel.: 034671/ 660-12.
M. Burghardt
Friedhofsverwaltung Gem. Kyffhäuserland