Anlage 1 Übersichtsplan Auszug Geoproxy M 1: 5.000
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 12.03.2020 die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 01/2022 „Im See Flur 6 - 548/9“ im Ortsteil Badra der Gemeinde Kyffhäuserland beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß § 34 (5) und (6) BauGB damit eingeleitet.
Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Das Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 01/2022 „Im See Flur 6 - 548/9“ im Ortsteil Badra der Gemeinde Kyffhäuserland soll gemäß § 34 (5) und (6) i.V.m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012) und grünordnerischer Teil der Begründung zur Ergänzungssatzung.
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Kyffhäuserland zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 den Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 01/2022 „Im See Flur 6 - 548/9“ im Ortsteil Badra gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Die Planunterlagen der Ergänzungssatzung Nr. 01/2022 „Im See Flur 6 - 548/9“ im Ortsteil Badra, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung werden Ihnen
vom 19.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023
im Internet unter der Adresse www.kyffhaeuser-land.de zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Entsprechend § 3 (2) PlanSiG werden die o.g. Planungsunterlagen als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom 19.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023 im Sekretariat der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland, während der folgenden Öffnungszeiten, öffentlich ausgelegt:
| Montag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Kyffhäuserland unberücksichtigt bleiben können.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
Kyffhäuserland, 09.06.2023
gez. Hoffmann
Bürgermeister
Anlage zum Beschluss:
Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 01/2022 "Im See Flur 6 - 548/9" im Ortsteil Badra der Gemeinde Kyffhäuserland