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Das Heimatblatt
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und zum Schutz der Besucher ist der Friedhofsträger entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen.

Die Grabmalstandsicherheitsprüfung muss einmal jährlich (nach der Frostperiode) durch fachkundige Personen durchgeführt werden.

In der Gemeinde Kyffhäuserland ist vorgesehen vom 03.06.- 05.06.2024 die Grabmalstandsicherheitsprüfungen auf den Friedhöfen in den Ortsteilen der Gemeinde Kyffhäuserland:

Bendeleben, Göllingen, Günserode, Rottleben, Seega und Steinthaleben

durchzuführen.

Die Prüftermine sind wie folgt angesetzt:

Montag, den 03.06.2024

Günserode

ab 09:00 Uhr

Seega

ab 11:00 Uhr

Dienstag, den 04.06.2024

Göllingen

ab 9:00 Uhr

Rottleben

ab 11:00 Uhr

Mittwoch, den 05.06. 2024

Steinthaleben

ab 09:00 Uhr

Bendeleben

ab 11:00 Uhr

Die Termine werden auch auf der Homepage der Gemeinde Kyffhäuserland bekanntgegeben.

Interessierte Bürger können gerne zu den entsprechenden Terminen auf den Friedhöfen anwesend sein und der Prüfung beiwohnen.

Die bereits im Jahr 2023 geprüften Grabstätten werden in diesem Jahr und den darauffolgenden Jahren entsprechend der TA-Grabmal mit 30 daN = 30 kg geprüft.

Die Erstprüfung neu errichteter Grabstätten erfolgt mit 50 daN = 50 kg.

Gemeindeeigene Grab- und Gedenksteine werden ebenfalls geprüft.

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, keine eigenmächtige Prüfung von Hand an den Grabsteinen vorzunehmen.

Bei Fragen zum Prüfverfahren oder Ähnlichen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung unter Tel.: 034671/ 660-12.

M. Burghardt

Friedhofsverwaltung Gem. Kyffhäuserland