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Das Heimatblatt
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde
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Planverfahren zur Aufstellung des desBebauungsplanes Nr. 01/2025 "Bungalowsiedlung Badra" der Gemeinde Kyffhäuserland

zur Aufstellung des des Bebauungsplanes Nr. 01/2025 "Bungalowsiedlung Badra" der Gemeinde Kyffhäuserland

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 06.11.2025 das gesetzlich erforderliche Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/2025 "Bungalowsiedlung Badra" der Gemeinde Kyffhäuserland eingeleitet. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist aus dem mit veröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der Wochenendnutzung im Bereich der Bungalowsiedlung Badra.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren erfolgt durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet.

Der Vorentwurf desBebauungsplanes Nr. 01/2025 "Bungalowsiedlung Badra" der Gemeinde Kyffhäuserland, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen und der Begründung werden in der Zeit

vom 08.06.2026 bis 10.07.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Kyffhäuserland unter folgender Adresse:

https://www.kyffhaeuser-land.de/de/aktuelles/auslegungen-und-bekanntmachungen.html

zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB veröffentlicht.

Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Sekretariat der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:

Montag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland gesandt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Kyffhäuserland unberücksichtigt bleiben können.

Anlage: Übersichts- und Lageplan

gez. Hoffmann

Bürgermeister