| Gemeinde Kyffhäuserland | Kyffhäuserland, den 12.05.2026 |
hier: Bekanntmachung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 03.03.2022 die Aufhebung des Teil-Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Bendeleben beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet.
Die ehemals eigenständige Gemeinde Bendeleben hat zwischen 1990 und 1995 Teile ihrer Gemeindefläche im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung überplant. Daher handelt es sich hier um einen sogenannten Teil-Flächennutzungsplan, der aber aufgrund der geänderten Rechtsgrundlage mittlerweile nicht mehr anwendbar ist, da
| - | dieses Planungsinstrument seit der BauGB-Novelle von 1998 den Gemeinden nicht mehr zur Verfügung steht und |
| - | aus diesem Teil-Flächennutzungsplan keine verbindlichen Bauleitpläne gemäß § 8 (2) BauGB mehr entwickelt werden können. |
Im Ergebnis bleibt der Gemeinde Kyffhäuserland damit nur noch, diesen „funktionslos“ gewordenen Plan aufzuheben und in der Folge einen neuen Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet der Gemeinde Kyffhäuserland mit allen acht Ortsteilen aufzustellen.
Im Zeitraum März / April 2025 erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) /§ 4 (1) BauGB. Im Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurden die Planunterlagen daraufhin überarbeitet.
Diese überarbeiteten Planunterlagen zur Aufhebungdes Teil-Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Bendeleben, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung (Teil I) und dem Umweltbericht (Teil II der Begründung) werden nun zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
vom 15.06.2026 bis einschließlich 20.07.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Kyffhäuserland unter der Adresse:
https://www.kyffhaeuser-land.de/de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Sekretariat der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können von jedermann während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: info@meiplan.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich bei der Gemeinde sowie innerhalb der Öffnungszeiten der Gemeinde bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Kyffhäuserland unberücksichtigt bleiben können.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen der Planverfahren sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Umweltbericht zur Aufhebung des Teil-Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Bendeleben mit Aussagen zu den Schutzgütern sowie zur Prognose der Entwicklung des Umweltzustands im Plangebiet bei Nichtdurchführung der Planaufhebung.
Darüber hinaus wurden die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zu den Themen der Bedarfsgerechtigkeit und Geeignetheit und den teilweisen Widerspruch zu raumordnerischen, fachplanerischen und planungsrechtlichen Vorgaben der vorgenommenen alten Darstellungen des aufzuhebenden Teil-Flächennutzungsplanes, der Nichtbetroffenheit der Belange der Wasserwirtschaft und der Gewässerunterhaltung, ebenfalls mit ausgelegt.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
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(Knut Hoffmann)
Bürgermeister