| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 02.06.2022 die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 02/2022 „Bahnhofstraße“ im OT Rottleben der Gemeinde Kyffhäuserland beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß § 34 (5) und (6) BauGB damit eingeleitet.
Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Wesentliches Ziel der Planung:
Die Ergänzungssatzung soll aufgestellt werden, um ein südöstlich der Ortslage von Rottleben befindliches Grundstück, welches derzeit dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen ist, in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einzubeziehen.
Ziel ist es, hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des derzeit unbebauten Grundstücks mit einem Einfamilienhaus zu schaffen. Der Vorhabenträger übernimmt die Kosten der Planung sowie für ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen.
Das Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 02/2022 „Bahnhofstraße“ im OT Rottleben der Gemeinde Kyffhäuserland soll gemäß § 34 (5) und (6) i.V.m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird abgesehen.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012) und grünordnerischer Teil der Begründung zur Ergänzungssatzung.
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Kyffhäuserland zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 den Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 02/2022 „Bahnhofstraße“ im OT Rottleben gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Entwurf und die Begründung der Ergänzungssatzung Nr. 02/2022 „Bahnhofstraße“ im OT Rottleben der Gemeinde Kyffhäuserland werden an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme für jedermann gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt:
Im Zeitraum vom 24.07.2023 bis einschließlich 28.08.2023
| Ort: | im Sekretariat der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland |
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| Montag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
Während des Zeitraums der öffentlichen Auslegung stehen die Planunterlagen zusätzlich auch im Internet unter der Adresse www.kyffhaeuser-land.de zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Kyffhäuserland unberücksichtigt bleiben können.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
Kyffhäuserland, 14.07.2023
gez. Hoffmann
Bürgermeister