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Das Heimatblatt
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und zum Schutz der Besucher ist der Friedhofsträger entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen.

Die Grabmalstandsicherheitsprüfung muss einmal jährlich (nach der Frostperiode) durch fachkundige Personen durchgeführt werden.

In der Gemeinde Kyffhäuserland ist vorgesehen vom 16.06 bis 18.06. 2025 die Grabmalstandsicherheitsprüfungen auf den Friedhöfen in den Ortsteilen der Gemeinde Kyffhäuserland:

Bendeleben, Göllingen, Günserode, Rottleben, Seega und Steinthaleben

durchzuführen.

Die Prüftermine sind wie folgt angesetzt:

Montag, den 16.06.2025

Günserode

ab 09:30 Uhr

Seega

ab 11:30 Uhr

Dienstag, den 17.06.2025

Göllingen

ab 10:00 Uhr

Rottleben

ab 13:00 Uhr

Mittwoch, den 18.06.2025

Steinthaleben

ab 09:30 Uhr

Bendeleben

ab 11:00 Uhr

Interessierte Bürger können gerne zu den entsprechenden Terminen auf den Friedhöfen anwesend sein und der Prüfung beiwohnen.

Die bereits im Jahr 2024 geprüften Grabstätten, werden in diesem Jahr und den darauffolgenden Jahren entsprechend der TA-Grabmal mit 30daN = 30 kg geprüft.

Die Erstprüfung neu errichteter Grabstätten erfolgt mit 50daN = 50kg.

Bei Fragen zum Prüfverfahren oder Ähnlichen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung unter Tel.: 034671/ 660-12.

Gez.

M. Burghardt

Friedhofsverwaltung Gem. Kyffhäuserland